Polizeigesetz LU
Die Kantone sind weiterhin mit Nachdruck dabei, strafprozessuale Instrumente als Polizeirecht zu verklären und in ihre kantonalen Polizeigesetze zu integrieren. Diese Gesetze enthalten regelmässig Bestimmungen, die vom Bundesgericht aufgehoben werden müssen. Aktuell kassiert es Normen aus dem neuen Polizeigesetz des Kantons Luzern (BGE 1C_63/2023 vom 17.10.2024, Publikation in der AS vorgesehen, Medienmitteilung).
Aufgehoben hat das Bundesgericht die luzernischen Regeln über die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Diese sahen vor, dass vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen
und Insassen optisch erfasst und umgehend automatisiert mit polizeilichen Fahndungsregistern und -aufträgen abgeglichen werden.
Kassiert hat das Bundesgericht auch die viel zu weit gefasste gesetzliche Grundlage für die Beteiligung an “POLAP”. Dabei handelt es sich um ein zentrales Zugangsportal zu einem polizeilichen Informationssystem-Verbundes des Bundes und der Kantone, die projektiert ist.
Ich weiss nicht, ob die Politik es nicht sieht oder nicht sehen will, aber wer mit dem Auto durch dieses Land fährt, wird alle paar Minuten erfasst und kontrolliert, wobei ebenfalls alle paar Minuten andere kantonale Regeln gelten. Gut, dass wenigstens das Bundesgericht hinschaut, wobei mir seine Beurteilungen zu zurückhaltend ausfallen und eher zugunsten der Polizei als zugunsten der Bürger ausfallen.
E. 4.5.4. – womöglich eine der ersten gerichtlichen Rezeptionen der europäischen KI-Rechtsetzung. Ausgerechnet durch das schweizerische Bundesgericht 🙂