Polizeiversagen? Mehr Polizeikompetenzen!
Nachdem die Führung der Stadtpolizei Bern vor gut einer Woche unter massive Kritik auch aus dem eigenen Korps geraten war, lässt die Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren (KKPKS) mit einem wahrlich bestechenden Vorschlag aufhorchen: Das BWIS, das seit gut zehn Monaten auch Hooligangesetz ist (BWIS I) und bald auch den grossen Lauschangriff ermöglichen könnte (BWIS II), soll einer weiteren Revision (BWIS III?) unterzogen werden, um auch gegen Randalierer vorgehen zu können (als ob dies bisher nicht möglich gewesen wäre).
Der Präsident der Konferenz lässt sich gemäss sda/swissinfo wie folgt zitieren:
“Wir kennen die Leute ja”, sagt [der Präsident] zu einem Bericht des Sonntags Blick. “Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen.” [Der Präsident] will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken.
Die Logik wird wohl wieder verfangen: Wenn die Polizei versagt, brauchen wir nicht fähige Kommandanten, sondern Gesetzesänderungen. Und damit es schnell und widerstandslos geht, muss die Initiative aus den Kantonen (bzw. eben die höchste Autorität in Sachen Sicherheit, die KKJPD) kommen.
Die Laien im Milizparlament werden wahrscheinlich abnicken, was die wahren Gesetzgeber aus KKJPD, KKPKS, KSBS, VSPB – und wie sie alle heissen – vorschlagen werden.
Kommt ehrlich gesagt nicht überraschend, das war ja nur eine Frage der Zeit und war schliesslich auch schon in ersten Entwürfen für das BWIS I enthalten, wenn ich mich recht erinnern mag.
Mit ein bisschen Tempo kann man ja den dritten BWIS-Teil gerade noch ins geplante Konkordat resp. in die Verfassungsänderung einbauen. Oder will man wohl auch in diesem Bereich ohne Bundeskompetenzen tätig werden?