Pornografie-Entscheid im Internet
Seit heute ist der bereits erwähnte BGE im Internet publiziert. Aus dem Entscheid: “Die auf gewisse Dauer ausgerichtete, gezielt vorgenommene elektronische Speicherung eines Werkes auf die Festplatte eines Personalcomputers, eine Diskette, eine CD-ROM, DVD oder auf andere Datenträger ist daher eine Herstellungshandlung, genau so wie etwa das Einscannen und Abspeichern von Bildern.”