Präventivhaft statt zweckmässige ambulante Therapie
Das Bundesgericht bestätigt die Präventivhaft eines Pädophilen, obwohl gemäss Gutachten eine ambulante Therpaie zweckmässig ist (BGer 1B_331/2012 vom 25.06.2012).
Nach dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 19. Januar 2012 gibt es für die festgestellten Störungen im Sinne einer Pädophilie und eines Voyeurismus keine spezifische Behandlung. Das Rückfallrisiko lasse sich gegebenenfalls – nicht in jedem Fall – mit einer verhaltenstherapeutischen, deliktsorientierten Behandlung senken. Diese beinhalte eine über Jahre fortgeführte, engmaschige ambulante Psychotherapie und gegebenenfalls eine symptomatische pharmakotherapeutische Unterstützung. Um beim Beschwerdeführer eine Verbesserung der ungünstigen Legalprognose zu erreichen, sei eine therapeutische Massnahme angezeigt und die Behandlungsbedürftigkeit in diesem Sinn eindeutig gegeben. Zur Zeit sei eine ambulante Massnahme i.S.v. Art. 63 StGB zweckmässig. Sollte sich diese im weiteren Verlauf als unzureichend erweisen, sollte die Notwendigkeit einer stationären Massnahme i.S.v. Art. 59 StGB erwogen werden. Geeignete Institutionen seien vorhanden. Die ambulante Behandlung könne auch im Rahmen des Strafvollzugs durchgeführt werden (Gutachten, S. 75).
Dass eine ambulante Psychotherapie (im Sinne von Art. 237 Abs. 2 lit. f StPO) unter Umständen erfolgreich sein könnte, lässt sich damit zwar nicht von vornherein ausschliessen. Um das Rückfallrisiko gegebenenfalls senken zu können, ist nach Auffassung der Gutachter aber eine über Jahre fortgeführte, engmaschige ambulante Therapie erforderlich. Die vom Beschwerdeführer beantragte Ersatzmassnahme erscheint damit kurzfristig nicht geeignet, eine Verbesserung der sehr ungünstigen Legalprognose zu erreichen respektive die bestehende Wiederholungsgefahr massgeblich zu beschränken (E. 5.5, Hervorhebungen durch mich).
Wetten, dass sich der Sachrichter dannzumal auf diese Erwägung stützen und eine stationäre statt einer ambulanten Therapie anordnen wird? Und: Wurde hier nicht der Grundsatz der Verhältnismässigkeit umgedreht?
Sehe ich nicht so, finde die ihm zu Last gelegten Taten sind schlimm genug. Zudem warum bekommen Täter immer gratis Therapien während dem die Opfer (wie ich zbs.) oft jahrelang dafür kämpfen müssen? Zudem bedeutet amulant nicht das der dann an sich frei ist? Doch bedeutet es und das geht bei all den ihm zu Last gelegten Taten gar nicht, daher sicher mal Präventivhaft und wenn die ihm zu Last gelegten Taten der Tatsache entsprechen und er dafür verurteilt wurde Sicherheitsverwahrung, dort kann dann von mir aus eine Therapie zur senkung des Rückfallrisikos gemacht werden.
Wer nun denkt ich bin zu hart, mag sein, doch diese Haltung kommt bei mir daher das ich als Opfer nun schon seit 5 Jahren für eine Genugtuung kämpfen muss, die eigentlich die Schäden und die Therapiekosten kompensieren soll. Doch bisher habe ich keinen Rappen bekommen, stattdessen kamen aber in den letzten 5 Jahren neue Schäden dazu weil überall geschlampt und verschleppt wurde. Auch ein geeigneter Therapieplatz habe ich bisher nicht gefunden, es gäbe keine, die müssen erst geschaffen werden heisst es immer. Ich musste sogar erst zwei mal vor Bger gehen und gewinnen bis endlich mal ein Gutachten gemacht wurde, die Ergebnisse stehen noch immer aus.
Ich finde auch bei Opfer gibt es Risiken und auch bei Opfer sollte man nicht zu lange warten, denn auch bei Opfern ist irgendwann kein Erfolg mehr garantiert. Und ich finde es nur schon eine Frechheit das man bei den Tätern alles super schnell organisiert, die werden umgehend begutachtet und auch die Therapien werden umgehend organisiert und besprochen und es wird geschaut und und und, zum kotzen!
Ich hätte absolut nichts dagegen wenn das gleiche auch für die Opfer gelten würde, doch so wie es aktuell ist schürt es nur meine Wut gegen den ganzen Apparat so wie mein Verlangen nach Selbstjustiz.
In der Schweiz muss ein Opfer wahrscheinlich zuerst zum Massenkiller mutieren und somit zum Täter werden damit es wahrgenommen wird. Und ich bin mir sicher, dann wird auch sofort ein Gutachten erstellt und sofort eine Therapie organisiert, doch dann ist es eben zu spät!