Prekäre Haftbedingungen in Armenien

Das Bundesgericht kassiert einen Auslieferungsentscheid des Bundesstrafgerichts, weil die angemessene Gesundheitsversorgung in armenischen Gefängnissen (noch) nicht hinreichend garantiert ist (BGE 1C_116/2022 vom 21.03.2022, Publikation in der AS vorgesehen). DAs BJ wird nun zusätzliche Garantien einholen müssen, um dann die Auslieferung erneut zu bewilligen.