Pressefreiheit c. Wahrheitsfindung

Im Fall Voser/Universitätsspital Zürich verlangt die Staatsanwaltschaft von der “NZZ am Sonntag” die Preisgabe ihrer Quellen. Die “NZZ am Sonntag” verweigert die entsprechende Auskunft unter Berufung auf die Pressefreiheit. Laut NZZ vom 25./26. Juni 2005 wird das Obergericht des Kantons Zürich entscheiden müssen, ob diese Weigerung bzw. die Aufforderung der Staatsanwaltschaft rechtens ist.

Obwohl m.E. höchst unwahrscheinlich (die Staatsanwaltschaft kann ja die wenigen in Frage kommenden Quellen selber befragen), wäre ein Entscheid im Sinne der Staatsanwaltschaft und damit gegen die Pressefreiheit hoch interessant, insbesondere dann, wenn sich die “NZZ am Sonntag” trotzem weigern würde, die Namen der Quellen zu nennen.