Pressemitteilung des Bundesstrafgerichts oder des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts oder vielleicht doch der Bundesanwaltschaft?

Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt äussert sich zu den Vorwürfen, welche die Presse jüngst im Zusammenhang mit einm Verfahren gegen “einen ehemaligen Besitzer einer Zürcher Privatbank” erhoben hatte. Die Medienmitteilung des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts findet sich auf der Webiste des Bundesstrafgerichts unter “Informationen des Bundesstrafgerichts”. Sie betont, dass sich die Vorwürfe eigentlich gegen die Bundesanwaltschaft richten, dass diese aber Partei sei und sich daher nicht öffentlich äussern könne. Dagegen sei das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei völlig unabhängig. Es weise in seiner Eigenschaft als “justiziell unabhängige, verfahrensführende untersuchungsrichterliche
Behörde” die von Medienseite gegen die Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe
zurück.

Bei so viel Unabhängigkeit erscheint es als verständlich, dass das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt “die weiterhin laufenden strafrechtlichen Ermittlungen im vorliegenden Fall nicht weiter kommentieren oder erläutern wird”.