Private Hilfs-Sheriffs gegen Hooligans

Gemäss einem Artikel in der NZZ fordert die Basler Staatsanwaltschaft die Matchbesucher vom letzten Samstag auf, ihre privaten Video- und Handy-Bilder zur Verfügung zu stellen. Den Lieferanten wird Anonymität zugesichert. Die Bilder seien vor Gericht “wohl zulässig”, was auch angesichts der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Verwertbarkeit anonymer Zeugenaussagen (s. dazu meinen Beitrag) möglicherweise sogar zutrifft.

Der Sprecher des EDSB glaubt, heikel sei aus datenschutzrechtlicher Sicht höchstens, dass die Behörden auch auf den E-Mail-Weg verwiesen, der doch eher unsicher sei. Na wenn das das einzige Problem ist …

Private zum verlängerten Arm der Strafverfolger zu machen, ist natürlich nicht neu und kommt inbesondere bei Kapitalverbrechen regelmässig vor. Auch die Banken können im Bereich Geldwäscherei ein (teures) Lied davon singen. Womöglich wird nach dem Geldwäschereivorbild bald auch für Fussballfans eine Dokumentations- und Meldepflicht eingeführt (“know your hooligan”). Das würde teure staatliche Schutzvorkehrungen obsolet machen.