Privatkontrolle

Mit einer Gerichtsgebühr von CHF 3,000.00 quittiert das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde eines Automobilisten, der wegen Behinderung eines Motorradfahrers bei dessen Überholmanöver zu einer Busse von CHF 150.00 verurteilt worden war. Beim behinderten Motorradfahren handelte es sich um einen Polizisten ausser Dienst, der den Fall dann auch gleich selbst übernommen hat. Aus der Sachverhaltsdarstellung im Entscheid vom 19. Dezember 2005 (1P.718/2005):

An der nächsten Signalanlage, die auf rot stand, gab sich der Motorradfahrer als Polizeibeamter zu erkennen und forderte denLenker des Personenwagens zum Anhalten auf. Dieser leistete der Anweisung Folge; im Rahmen der Kontrolle setzte der Motorradfahrer den Autolenker darüber in Kenntnis, dass er ihn wegen Behinderung eines Überholmanövers(Art. 35 Abs. 7 Satz 2 SVG) anzeigen werde.

Trotz der ungewöhnlich hohen Gerichtsgebühr, die wie üblich nur mit dem Hinweis auf Art. 156 Abs. 1 OG begründet ist, hat der Beschwerdeführer durchaus interessante (vielleicht aber nicht die richtigen) Fragen angesprochen, die den Entscheid als lesenswert erscheinen lassen.