Protokollierter Deal mit der Bezirksanwältin

Aus einem neueren Urteil des Bundesgerichts (1P.304/2006 vom 24.08.2006):

Gemäss Protokoll der Einvernahme vom 2. Dezember 2003 erklärte die Bezirksanwältin Y. das Folgende: „Wir hatten die Abmachung, dass Sie die Transporte alle mit dem Sachbearbeiter im Einzelnen durchgehen würden und Sie gaben an, ein Geständnis ablegen zu wollen, daher habe ich Ihnen auch die Beendigung der Untersuchungshaft dafür angeboten, das war unser Deal“ (E. 4.2).

An alle, die glauben, sowas gebe es in der Schweiz nicht: hier wurde es ausnahmsweise protokolliert. Dieser Deal hatte noch den bestechenden Vorteil, dass dem Vertragspartner natürlich niemand mehr glaubte. Ich will ja nicht behaupten, dass er deshalb protokolliert wurde.