Prozesschancen am Bundesgericht
Der Geschäftsbericht 2007 der drei eidgenössischen Gerichte (s. meinen früheren Beitrag) enthält viel statistisches Material, dem u.a. entnommen werden kann, dass lediglich 10.60 % der vom Bundesgericht im Jahr 2007 entschiedenen Rechtsmittel gutgeheissen wurden:
Art der Erledigung | Anzahl | Prozent |
Rückweisung und Überweisung | 331 | 4.14 |
Abschreibungen | 454 | 5.68 |
Gutheissung, Bewilligung | 847 | 10.60 |
Nichteintreten | 2141 | 26.78 |
Abweisung, Ablehnung | 4,221 | 52.80 |
Total | 7,994 | 100.00 |
Bei der Strafrechtspflege sieht es mit 9.91 % noch bitterer aus, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass sich unter den gutgeheissenen 115 Beschwerden etliche befinden, welche die Staatsanwälte geführt haben:
Art der Erledigung | Anzahl | Prozent |
Abschreibungen | 63 | 5.43 |
Gutheissung, Bewilligung | 115 | 9.91 |
Nichteintreten | 466 | 40.14 |
Abweisung, Ablehnung | 517 | 44.53 |
Total | 1,161 | 100.00 |
Statistisch gesehen kann man daher sagen, dass Verurteilte vor Bundesgericht kaum eine Chance haben. Anwälte, die sie trotzdem vertreten, bewegen sich am Rand einer Berufspflichtverletzung, die mit Berufsverbot geahndet werden kann. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wird man Berufsverbote aber erst bei der zweiten Beschwerde aussprechen.