Prozesskaution von CHF 25,000.00

Wohl nicht zum Vornherein ganz ohne jede Aussicht auf Erfolg hat ein Berufungskläger (Privatkläger) eine ihm für das Berufungsverfahren auferlegte Prozesskaution von CHF 25,000.00 beim Bundesgericht angefochten. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein (BGer 1B_70/2015 vom 03.06.2015, Fünferbesetzung!). Der Beschwerdeführer schoss ein klassisches Eigentor:

Im vorliegenden Fall legt indessen der Beschwerdeführer dar, er sei ein vermögender Geschäftsmann mit einer gut laufenden Galerie in der Innenstadt von Zürich; er sei sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig. Nach dieser Darstellung, an der zu zweifeln kein Anlass besteht, steht fest, dass der Beschwerdeführer finanziell ohne weiteres in der Lage ist, die geforderte Prozesskaution zu leisten (E. 1).

Damit war ja dann auch klar, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil nicht bejaht werden konnte. Das einzige Rätsel, das bleibt: Fünferbesetzung.