Qualifizierte Richter, wieso eigentlich?

Markus Felber fragt sich in seinem heutigen Beitrag in der NZZaS, ob es richtig ist, wenn Richter in der Schweiz keine fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Das stimmt so absolut zwar für viele Richterämter in vielen Kantonen nicht. Was aber sicher stimmt ist, dass fachliche Qualifikation bei politischen Wahlen kaum je ausschlaggebend ist. Und was schlicht unverständlich ist, ist das Fehlen einer obligatorischen spezifisch auf ein Richteramt ausgerichtete Ausbildung. Daran ändert auch nichts, dass viele Richter auch ohne diese Ausbildung gute Richter sind.

Aber vielleicht ist die fachliche Qualifikation ja auch gar nicht so wichtig. Wenn man sich Zivilprozesse nicht mehr leisten kann und Strafprozesse nicht mehr vor Gericht enden, brauchen wir auch keine qualifizierten Richter. Da reicht demokratische Legitimation vollkommen.