Radfahrer tot – Baustellenleiter verurteilt – Verkehr beruhigt
Der für eine Baustelle verantwortliche städtischer Angestellter ist nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der zu beurteilende Sachverhalt lässt sich dem Entscheid des Bundesgerichts (BGer 6B_83/2012 vom 17.09.2012) wie folgt entnehmen:
X. war Oberbauleiter seitens des Stadtbauamts und hatte von Baubeginn bis Bauende, d.h. bis und mit Ende der Bepflanzung, die Gesamtverantwortung für die Baustelle. X. wird vorgeworfen, er habe anlässlich einer Baustellenbesprechung am 10. August 2006 den Polier der beauftragten Baufirma, F., angewiesen, nach Beendigung der Bauarbeiten die Baustellensignalisation für den Rest der Bauzeit bis zur Bepflanzung auf eine rot-weisse Abweisbake in Fahrtrichtung an der vorderen linken Ecke jeder Pflanzgrube zu reduzieren. Diese Baustellensignalisation habe nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen.
Das Bundesgericht tritt auf die für X. entscheidenden Rügen nicht ein. Materiell macht es Ausführungen zur Sorgfaltspflichtverletzung:
Der Beschwerdeführer hat, indem er sich Kompetenzen anmasste und, ohne zuvor die notwendigen Abklärungen getroffen zu haben, Anordnungen zur Sicherung der Baustelle erliess, eine unklare Situation bezüglich der Verantwortlichkeiten geschaffen, die zu einer vorschriftswidrigen Signalisation geführt hat. Diese war für den Unfall kausal (angefochtenes Urteil S. 9). Hierin erblicken die kantonalen Instanzen zutreffend die Sorgfaltswidrigkeit des Beschwerdeführers (E. 3.4).
Ob darin ein Übernahmeverschulden liegt, liess es offen.