Ramos – GPK belogen?

Gemäss einem heute in der SonntagsZeitung erschienenen Beitrag droht das Verfahren gegen Oskar Holenweger endgültig in sich zusammenzufallen. Der Beitrag enthält aber auch neue Informationen:

Bislang nicht öffentlich gewordene Protokolle der Taskforce zeigen, dass von Anfang an klar gewesen war, dass Ramos nur im Einverständnis und im Auftrag der US-Drogenfahndung (DEA) in die Schweiz gelangen konnte. Bereits am 25. April 2003 notierte ein Tessiner Polizist über eine Besprechung mit Ramos: «Man spricht über die DEA-Problematik.» Die Tatsache, dass Ramos aus eigener Initiative Telefonnummer und Namen eines Beamten weitergegeben hat, sei ein schwerer Fehler.

Dessen ungeachtet, sagte BKP-Chef Kurt Blöchlinger gegenüber der GPK-Subkommission des Nationalrates aus, dass «wir keine Hinweise hatten, dass er (Ramos) eine Doppelagentenrolle spiele». Als Ramos mit drei Amerikanern in seiner Wohnung angetroffen wurde, wollte man «kein weiteres Risiko mehr eingehen». Zusammen mit der Bundesanwaltschaft habe man entschieden, «diese Aktion abzubrechen». Ramos wurde ausgeschafft, ohne dass die genaueren Umstände abgeklärt wurden. Auf die Frage eines Nationalrates, weshalb die drei Amerikaner nicht befragt wurden, antworte Blöchlinger: «Das müsste ich abklären.»

Solchen Ungereimtheiten zum Trotz kamen die Bundesstrafrichter Keller und Bertossa zum Schluss, dass der Einsatz des Drogenbarons Ramos in der Schweiz «rechtens» war. Gegenüber der GPK musste Keller allerdings einräumen, dass die Frage, weshalb Ramos trotz Offizialdelikt einfach zurückgeschickt wurde, nicht geprüft werden konnte, «weil wir die Informationen erst später bekommen haben».

BKP-Chef Blöchlinger wollte gegenüber der SonntagsZeitung keine Stellung nehmen zum Vorwurf, er habe der GPK die Unwahrheit gesagt. Richter Keller räumte ein, die Akten nur «stichprobenweise» durchgesehen zu haben, «mit dem primären Augenmerk, ob Ramos als Agent provocateur gewirkt» habe oder ob sich Hinweise fanden, «dass die BKP das gebilligt hätte».