Raser und Geldstrafen
Per 1. Oktober 2023 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, Raserdelikte auch mit Geldstrafen zu ahnden,
wenn [der Täter] nicht innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Tat wegen eines Verbrechens oder Vergehens im Strassenverkehr mit ernstlicher Gefahr für die Sicherheit anderer, respektive mit Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde (Art. 90 Abs. 3ter SVG).
Auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft GE hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die 10-Jahresfrist nicht erst ab Erwerb des Führerausweises zu laufen beginnt (BGE 6B_1372/2023 vom 13.11.2024, Publikation in der AS vorgesehen, Medienmitteilung).
Die Stiftung RoadCross Schweiz, die 2010 die Volksinitiative «Schutz vor Rasern» lanciert hatte, kritisiert den BGE als «Freifahrtschein für Raserei – und das ausgerechnet für jene Altersgruppe, die statistisch am häufigsten durch Raserdelikte auffällt.»
https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgericht-milde-strafen-fuer-rasende-neulenker
Vgl. die Statistik des BfS «Schwerverunfallte im Strassenverkehr nach Alter und Geschlecht, 2023»:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/unfaelle-umweltauswirkungen/verkehrsunfaelle/strassenverkehr.assetdetail.31686870.html