Rassendiskriminierende eMail
Das Bundesgericht (BGer 6B_303/2011 vom 16.06.2011) bestätigt die Verurteilung eines Beschwerdeführers wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB). Verurteilt wurde der Beschwerdeführer, weil er 43 Politikern ein eMail mit entsprechendem Inhalt geschickt hatte. Das Bundesgericht zitiert den Inhalt des eMails. Ich wage es nicht einmal, den Entscheid zu verlinken.
da würde mich doch interessieren, warum ein link auf ein urteil unseres höchsten gerichts, welches auch problemlos gefunden wird, ein wagnis sein sollte?
auch wenn ich die haltung des emailschreibers keineswegs befürworte, ist doch das beispiel geeignet zu zeigen, wie sehr diese strafbestimmung tatsächlich die meinungsäusserungsfreiheit einschränkt.
kj verschweigt uns erst noch das pikante detail, dass der emailschreiber zu unrecht antisemitischer äusserungen bezichtigt wurde und wie unser geschätzes bundesgericht diesen mangel kommentiert…
Wie diese politisch korrekte Verurteilung mit BV 16 (bzw. EMRK 10) in Einklang zu bringen ist, wird mir nicht klar. M.E. wird der TB in grundrechtswidriger Weise viel zu extensiv ausgelegt. StGB 261bis sollte sich auf antisemitische Äusserungen oder Holocaust-Leugnerei beschränken, wie es etwa Schefer im “Grundrechte der Schweiz” postuliert. Solche ausländerfeindliche Äusserungen mit den Mitteln des Strafrechts zu unterdrücken, ist einfach nur dumm, denn genau das ist Wasser auf die Mühlen der SVP. Wenn man anderer Meinung ist, gehört sowas im politischen Diskurs widerlegt.
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Vielleicht hat die Vorinstanz dem Beschwerdeführer Antisemitismus vorgeworfen, weil sie die ratio legis so verstanden hatte. Leider hatte sie den Begriff nicht begriffen, was das Bundesgericht ja immerhin klargestellt hat.
Aufgrund dessen hätte ich einen eindeutigen Sachverhalt erwartet – stattdessen werden mit diesem Urteil vieles an Befürchtungen und Kritik bezüglich StGB 261bis bestätigt. Aus meiner Sicht hat das Bundesgericht damit ein bedauerliches Urteil gegen die Meinungsfreiheit gefällt.
… und apropos «Freiheit», insbesondere Meinungsfreiheit, ein Hinweis der weniger ernsthaften Sorte:
http://mimiandeunice.com/2011/06/23/allowed/
In diesen Zeiten muss man das Thema Freiheit ja wirklich mit Humor angehen.
ich sehe im hinweis eher die bittere wahrheit über kommende zeiten?