Reaktionen auf einen Freispruch

Was nach dem gestrigen Freispruch von Werner Ferrari bereits alles geschrieben wurde, ist kaum zu fassen. Besonders stolz darf eine Kommentatorin der Solothurner Zeitung sein. die in der heutigen Ausgabe folgendes zum Besten gibt:

Nein, als Irrtum kann das damalige Urteil nicht bezeichnet werden, denn sonst
müsste die wahre Täterschaft bewiesen sein.