"Rechtliche Lücken" bei der Videoüberwachung

Der Bundesrat hat laut Medienmitteilung einen Arbeitsbericht des EJPD «Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken in Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen öffentlichen Orten» gutgeheissen.

Der Bericht zeigt wunderschön, wie der Rechtsstaat Schweiz mittlerweile funktioniert:

  1. Die Exekutive setzt sich über die Verfassung hinweg, indem sie die Grundrechte ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage beschränkt.
  2. Die Exekutive verfasst Berichte, welche nicht etwa die unzulässigen Beschränkungen feststellen, sondern die unzureichenden Gesetze, welche dafür eigentlich erforderlich wären.
  3. Die Exekutive füllt die Lücken, indem sie der Legislative Gesetzesentwürfe vorlegt.
  4. Die Legislative nickt ab.
  5. Die Judikative ist mangels Verfassungsgerichtsbarkeit daran gebunden.

So haben wir es uns doch immer vorgestellt, nicht?