"Rechtliche Lücken" bei der Videoüberwachung
Der Bundesrat hat laut Medienmitteilung einen Arbeitsbericht des EJPD «Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken in Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen öffentlichen Orten» gutgeheissen.
Der Bericht zeigt wunderschön, wie der Rechtsstaat Schweiz mittlerweile funktioniert:
- Die Exekutive setzt sich über die Verfassung hinweg, indem sie die Grundrechte ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage beschränkt.
- Die Exekutive verfasst Berichte, welche nicht etwa die unzulässigen Beschränkungen feststellen, sondern die unzureichenden Gesetze, welche dafür eigentlich erforderlich wären.
- Die Exekutive füllt die Lücken, indem sie der Legislative Gesetzesentwürfe vorlegt.
- Die Legislative nickt ab.
- Die Judikative ist mangels Verfassungsgerichtsbarkeit daran gebunden.
So haben wir es uns doch immer vorgestellt, nicht?
Ein weiteres Problem ist für mich die Behauptung, die Eignung der Videoüberwachung sei erwiesen. Mir ist keine wissenschaftlich haltbare Untersuchung einer Videoüberwachungsanlage in der Schweiz bekannt, die solcherlei bestätigt. Vielmehr wird wohl auf die Aussagen der einzelnen Betreiber abgestellt (SBB: 80% weniger Sachschäden). Der Fall der Berliner Verkehrsbetriebe (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/97141) zeigt, dass Vorsicht gegenüber solchen Aussagen durchaus angebracht ist.
Ich bin froh, das zu lesen, denn das ist genau das, was mir auch durch den Kopf ging, als ich den Bericht las… Wie kann der Bundesrat so etwas einfach gutheissen, ich frage mich, ob die den Bericht überhaupt gelesen haben?? Es werden einfach Behauptungen aufgestellt, die dann irgendetwas beweisen sollen… Keine einzige Aussage hat wirklich eine fundierte Begründung… Z.B. wird einfach unterstellt, wie “offensichtlich” die Schweiz mehr Sicherheitsmassnahmen gegen terroristische Anschläge braucht… Woher kommen solche Aussagen eigentlich? Es ist absolut lächerlich…