Rechtsirrtum in Balsthal

Das Solothurner Tagblatt berichtet heute über ein Gerichtsverfahren in Balsthal, das wegen Rechtsirrtums zu einem Freispruch geführt hat. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, Videos mit Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) in seinem Keller aufbewahrt zu haben. Auf die Spur kam ihm die Polizei aufgrund einer Verkaufsliste, die sie bei seinem Verkäufer sichergestellt hatte, der seinerseits in ein Strafverfahren verwickelt war. Nun müssen offenbar gegen 200 Personen auf dieser Liste mit einem Strafverfahren rechnen.

Der Beschuldigte kam vor der Gerichtsstatthalterin in Balsthal mit dem Argument durch, nicht gewusst zu haben, dass der Erwerb (oder allenfalls das Lagern, der Besitz, die Beschaffung?) solcher Filme strafbar sei. Ob dies dem Oberstaatsanwalt gefällt?