Rechtsmittel gegen Beweismittelbeschlagnahme
Wer ich vor Bundesgericht über eine Beschlagnahmung von Beweismitteln Beschweren will, kommt in aller Regel nicht weit.
Das Bundesgericht hat eine einfache Formel (BGer 1B_445/2016 vom 10.01.2017):
Bei Beschwerden gegen Beweismittelbeschlagnahmen ist die Sachurteilsvoraussetzung des drohenden nicht wieder gutzumachenden Rechtsnachteils (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) regelmässig nicht erfüllt (BGE 136 IV 92 E. 4.1 S. 95 f.) [E. 2].
Der Beschwerdeführer hatte offenbar folgendes geltend gemacht:
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie würden durch die streitige Beweismittelbeschlagnahme (bzw. durch den vom Bezirksgericht Frauenfeld und den St.Galler Strafbehörden verfügten Beizug von Beweisakten) benachteiligt (E. 1).