Rechtsstaatlich sehr unangenehm
Unter diesem Titel publiziert das Solothurner Tagblatt ein (wenig erhellendes) Interview mit Prof. Marcel A. Niggli über die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in der Schweiz. Niggli geht davon aus, dass beim vorgesehenen Staatsanwaltsmodell die Polizei der Staatsanwaltschaft unterstellt wird, verkennt aber m.E., dass dies weder vorgesehen noch politisch durchsetzbar wäre.
Weder Niggli noch der Interviewer scheinen bemerkt zu haben, dass im Kanton Solothurn (das Interview erschien wie gesagt u.a. im Solothurner Tagblatt) das für die ganze Schweiz vorgesehene Modell bereits eingeführt ist. Hier kann man in der Praxis analysieren und beurteilen, was rechtsstaatlich wie “unangenehm” ist. “Unangenehm” ist in erster Linie, dass die Polizei eben nicht der Staatsanwaltschaft unterstellt ist und ihre Rolle im neuen Modell nicht findet und aus Angst vor Kompetenzverlusten auch nicht finden will. Das ist dann nicht mehr “unangenehm”, sondern gesetzeswidrig. Aber was soll’s. Konsequenzen hat’s eh keine, also weiter so!