Rechtsstaatsromantiker

Diesen für mich neuen Begriff habe ich heute beim Querlesen eines Aufsatzes von Frank Meyer entdeckt (Frank Meyer, Das zulässige Mass bei Zwang – Grenzen zulässigen Verhaltens bei verdeckter Fahndung und Ermittlung, ZStrR 136, 445 ff.). Eingebettet ist der Begriff in folgenden Satz:

Nur noch grundsätzlich staatskritische Rechtsstaatsromantiker propagieren ein Bild möglichst offener Ermittlungen.

Jetzt habe ich den Anschluss endgültig verpasst. Spreche ich wirklich nur mit grundsätzlich staatskritischen Rechtsstaatsromantikern?