Rechtsstaatsromantiker
Diesen für mich neuen Begriff habe ich heute beim Querlesen eines Aufsatzes von Frank Meyer entdeckt (Frank Meyer, Das zulässige Mass bei Zwang – Grenzen zulässigen Verhaltens bei verdeckter Fahndung und Ermittlung, ZStrR 136, 445 ff.). Eingebettet ist der Begriff in folgenden Satz:
Nur noch grundsätzlich staatskritische Rechtsstaatsromantiker propagieren ein Bild möglichst offener Ermittlungen.
Jetzt habe ich den Anschluss endgültig verpasst. Spreche ich wirklich nur mit grundsätzlich staatskritischen Rechtsstaatsromantikern?
Hoffentlich bekommen wir dazu gelegentlich eine Antwort von Frank Meyer.