Rechtsüberholen auf Autobahn
Die dem Publikum weitgehend unbekannten Regeln des Bundesgerichts zum “Rechtsüberholen” auf Autobahnen werden offenbar zu einer immer lukrativeren Einnahmequelle. In der Praxis fällt jedenfalls auf, dass immer häufiger Beschuldigte zur Beratung erscheinen, die Ihrer Meinung nach zu Unrecht mit Strafbefehlen wegen Rechtsüberholens bedient wurden. Sie seien doch bloss vorbeigefahren. Erläutert man ihnen dann die aktuelle Praxis und erklärt, dass es sich bei diesem sogenannten “Rechtsüberholen” in der Regel um eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln handelt, womit dann auch noch ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten auf sie zukommt, entgleiten ihnen die Gesichtszüge. So ging es vielleicht auch dem Autofahrer, der wie viele andere auch bis vor Bundesgericht kämpfte, aber erfolglos blieb. Hier ein paar Auszüge aus dem neusten Entscheid zum Rechtsüberholen, der die bisherige Rechtsprechung bestätigt (BGer 6B_210/2014 vom 28.07.2014).
Hier zuerst die Regel:
Nach Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen, woraus ein Verbot des Rechtsüberholens folgt (BGE 126 IV 192 E. 2a). Auf Autobahnen dürfen Fahrzeugführer beim Fahren in parallelen Kolonnen ausnahmsweise rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren (Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV). Nach der Rechtsprechung setzt paralleler Kolonnenverkehr dichten Verkehr auf beiden Fahrspuren, somit ein längeres Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen voraus (BGE 115 IV 244 E. 3a; BGE 124 IV 219 E. 3a; je mit Hinweisen) [E. 1.1].
Und hier die Anwendung auf den konkreten Fall:
Kolonnenverkehr im Sinne der Rechtsprechung (vgl. oben, E. 1), ist bereits dann zu verneinen, wenn die Abstände der Fahrzeuge auf der rechten Spur rund doppelt so gross sind wie auf der Überholspur (Urteil des Bundesgerichts 6S.71/2005 vom 3. Juni 2005 E. 3.2). Dass dies der Fall ist, ergibt sich wiederum daraus, dass der Beschwerdeführer an zwei links sich bewegenden Fahrzeugen vorbeifuhr, und die erste Überholspur für dieses Manöver frei war. Die Vorinstanz verletzt kein Bundesrecht, wenn sie annimmt, der Verkehr auf der ersten Überholspur sei nicht ausreichend dicht gewesen, um Kolonnenverkehr zu bejahen. Der Umstand, dass der Verkehr – auf allen Fahrbahnen – rege war, steht damit nicht im Widerspruch (E. 2, Hervorhebungen durch mich).
Logisch, nicht?
Was macht man dann? Man wechselt auf die Überholspur, was bei dichtem Verkehr häufig dazu führt, dass die Minimalabstände nicht eingehalten werden. Dies wird häufig auch als grobe Verkehrsregelverletzung qualifiziert…
Vor dieser Falle kann man Autofahrer nicht genug warnen: Für das Bundesgericht ist es immer ein Rechtsüberholen, auch wenn Ihr anderer Meinung seid.
Und in diesem Zusammenhang: es gäbe auch noch ein Rechtsfahrgebot. Im Fall!
So ist es mir auch ergangen… Bin immer noch Fussgänger.
Ist die Regel so wie oben erläutert muss dringend was gegen die notorischen Mittefahrer gemacht werden.
Denn mit dieser Regelung nimmt die Kapazität der Autobahn um 2/3 ab! Dies ist nicht zuverantworten bei dem heutigen Verkehrsaufkommen
Oder man fährt einfach nicht rechts vorbei und verliert dadurch ein paar Sekunden.
Wenn jemand von Winterthur bis Egerkingen konstant auf der linken Spur fährt und dauernd in den Rückspiegel grinst,dann muss ich das dahinter so akzeptieren? Tolles Gesetz. Dann kann ich nur hoffen,dass mich keiner gefilmt hat.
“Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.” (Art. 35 Abs. 7 SVG)
Der notorische Linksfahrer kann bei der Polizei angezeigt werden – wems Freude macht…
Dieses schon längst überholte Gesetz sollte endlich begraben werden. Es dient mit nichten der Verkehrssicherheit, wie das in vielen Ländern lange und deutlich aufgezeigt wird.
Wer die Spur wechselt, muss sowieso zuerst schauen. Egal ob das in oder von der Überholspur weg ist! Daher ist für mich die Aussage ‘Ein überholendes Fahrzeug in der Überholspur muss nicht damit rechnen, dass es von rechts überholt wird’ nicht mehr zeitgemäss.
Ich wage sogar die Behauptung aufzustellen, dass eine Aufhebung des Rechtsüberholverbotes und des Rechtsfahrgebotes der Verkehr deutlich flüssiger gehalten wird und die Unfallgefahr damit nicht steigt! Anders sieht es jedoch mit der heutigen Gesetzgebung aus. Die notorischen Linksfaherer blockieren nicht nur die Überholspur, sondern mit diesem aufgezwungenen Verhalten auch gleich noch die rechte oder auch noch die mittlere Fahrbahn!
Aus meiner Sicht ist das Rechtsfahrgebot auch deutlich schwieriger zu büssen, da ein Fahrer meistens geltend machen kann, dass er sich immer noch im Überholvorgang befindet und damit auch nicht laufend die Spur wechseln möchte.
Für mich stellt sich mittlerweilen die Frage, wie dieses überholte Strassenverkehrsgesetz endlich abgeschafft/angepasst werden kann. Welche Möglichkeiten haben wir als Schweizer Bürger?
Volksinitiative, 100’000 Unterschriften sammeln.
Dieses Urteil birgt viel Potential für egenmächtige Auslegungen. Gerade heute wurde ich, während ich ich auf der Überholspur befand, rechts überholt. Nach dem ilegalen Überholmanöver zwängte sich der Fahrer vor mir wieder in die Überholspur. Ich habe diesen Fahrzeuglenker telefonisch kontaktiert und ihn mit dem Sachverhalt konfrontiert. Darauf erwiderte mir dieser, dass mit dem jüngsten Bundesgerichtsurteils das rechts überholen erlaubt sei. Ich werde den Lenker zur Anzeige bringen, dann wird sich die Justiz damit beschäftigen dürfen. Mir erscheint es gerade aufgrund des immer stärker aufkommenden Verkehrs als wichtig, dass wir hier keine Zweitklassengesellschaft heranzüchten, sondern beibehalten, dass es Regeln gibt, welche von allen einzuhalten sind.
Ich bin auch der Meinung dass die heutigen Gesetze betr. Rechtsüberholen nicht mehr angebracht sind. Einem Links- oder Mittelspurfahrer die Macht über die Autobahn zu geben finde ich total daneben. Die Bestrafungen für diese Behinderungen sind ja eigentlich lächerlich, besonders im Bezug darauf, welche Aggressionen durch das blockieren der Autobahn ausgelöst werden. Wenn sich der Gesetzgeber einfach nicht dazu durchringen kann, das Rechtsüberholen freizugeben wie in Amerika, dann sollte doch wenigstens die Bestrafung für Rechtsüberholen auf das gleiche Niveau wie das Links- und Mittelspurhocken gesetzt werden, nämlich mit einer einfachen Ordnungsbusse. Die Sache gleich zum Staatsanwalt zu bringen und mit horrenden Geldbussen und Ausweisentzug zu bestrafen finde ich masslos übertrieben.
Aber eben, es bringt dem Staat doch so schön Geld.
Rechtsüberholen ist ein gute Einnahmequelle, die einfach per Video nachgewiesen werden kann! Damit kann einfach das Bussenbudget jedes Jahr erhöht werden. Die Kerle sitzen im schwarzen Auto und machen ein Video, das echt gut bezahlt wird. Wenn zwei Spuren zusammen kommen habe ich korrekt nach rechts gewechselt. der vor mir Fahrende hat irgend wie geschlafen – ich bin gemütlich und vorsichtig rechts vorbei (er kann ja auch aufwachen) – das ist genug für 3 Monate Entzug! Das Video zeigt natürlich klar: Rechts Überholen – chancenlos! Dabei fahre ich 45 Jahre – allein in den letzen 20 Jahren ca. 700 – 800’000 km ohne Unfall oder Strafe (ein paar Parkbussen oder zu Schnell (bis Fr. 120.-).
Begründung. Grobe Verletzung der Verkehrsregel entschieden beimn Staatsanwalt im Büro – der muss halt nicht täglich auf die Strasse um seinen Lohn zu verdienen!
Da wird nichts geändert bis vielleicht einmal wieder ein Willhelm Tell aufsteht und den Gessler …