Rechtsverweigerung durch Bundesanwaltschaft
In einem Rechtshilfeverfahren hat das Bundesgericht eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Bundesanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Aus dem Urteil 1A.77/2006 vom 27. Juni 2006:
Hat die Bundesanwaltschaft den Antrag um Freigabe der Fr. 30’000.– – trotz mehrmaliger Aufforderung der Beschwerdeführerin – nicht behandelt, liegt darin eine Rechtsverweigerung. Die Beschwerde ist in diesem Punkt begründet. Die Sache ist an die Bundesanwaltschaft zurückzuweisen, damit diese über den Antrag befinde (E. 2.4)