Rechtswidrig verwahrt
Die Justiz des Kantons BS hat einen Mann verwahrt, obwohl die Anlasstat zu wenig schwer für eine Verwahrung war.
Das Bundesgericht kassiert die Verwahrung (BGer 6B_1035/2019 vom 22.10.2019) und gibt der Vorinstanz folgendes auf den Weg:
Allerdings kann das Dilemma, dass der Beschwerdeführer unbestrittenermassen therapiebedürftig, jedoch zurzeit nicht therapierfähig ist, nicht dadurch gelöst werden, dass eine Verwahrung angeordnet wird, obwohl kein genügend schweres Anlassdelikt vorliegt (E. 1.7).
Bei solchen Entscheiden stelle ich mir jeweils vor, was in den Köpfen von Richtern vorgeht, wenn sie vom Bundesgericht erfahren, dass sie eine rechtswidrige Verwahrung angeordnet haben. Eigentlich gibt es nur eine Strategie, gedanklich damit umzugehen: Das Bundesgericht irrt. Und ich frage mich, wie viele Verwahrte einen Verteidiger finden, der sie notfalls bis nach Lausanne vertritt, obwohl er riskiert, nicht bezahlt zu werden.
Carlos lässt grüssen.