Regierungsrätliche Bezüge
Die Meldungen über die Bezüge von Regierungsräten jagen sich. Die strafrechtliche Aufarbeitung gestaltet sich wie immer etwas schwieriger und langwieriger – es sei denn, die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sei für ihren ehemaligen Finanzdirektor zuständig. Sie hat bereits erkannt, dass ein strafbares Verhalten offensichtlich nicht vorliege. Aus der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft:
Der Bezug der Sitzungsgelder erfolgte in Übereinstimmung mit der damals geltenden Regelung im Staatspersonalgesetz. Das Gesetz nahm Spesen und Sitzungsgelder von der Ablieferungspflicht an die Staatskasse aus. Der damalige Finanzdirektor war somit rechtlich nicht verpflichtet, Spesenentschädigungen und Sitzungsgelder an die Staatskasse abzuliefern. Ein strafbares Handeln durch den früheren Finanzdirektor lag damit offensichtlich nicht vor.
Da soll noch einer sagen, Strafrecht sei kompliziert.
Wenn sich eine Horde damit unzufriedener Bürger zusammenrottet und analog zum zit. Staatspersonalgesetz eine Strafbestimmung in der Volksabstimmung durchbringt, dass Behörden welche solche Reglemente für sich selber erlassen (hatten) in die Verbannung geschickt werden, ist das Gleichgewicht wieder hergestellt.
Sollte der Einwand vorgebracht werden, dass rückwirkende Vorschriften nicht zulässig seien, darf man an die kürzliche Regelung der Bankenproblematik mit den USA erinnern…