Richter als Gefährder der „Justiz als Ganzes“
Das Appellationsgericht BS hat einen Staatsanwalt auf Antrag der Verteidigung in den Ausstand befördert, der sich in einer internen Aktennotiz abfällig über deren Verteidigungsstrategie geäussert hatte (BGer 1B_244/2021 vom 30.08.2021). Dass die Staatsanwaltschaft damit ans Bundesgericht gelangt, ist an sich schon aussergewöhnlich. Dass das Bundesgericht dann auch noch eintritt und die Beschwerde gutheisst, dürfte einmalig sein (BGer 1B_244/2021 vom 30.08.2021). Das Ergebnis lässt sich bereits den Erwägungen über das Eintreten entnehmen. Darin wirft das Bundesgericht der Vorinstanz zumindest indirekt vor, sie habe den Ausstand leichtfertig verfügt und damit die Justiz geschwächt:
Vorliegend ist das rechtlich geschützte Interesse der Staatsanwaltschaft an einer Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids zwar nicht offensichtlich. Sie führt jedoch in überzeugender Weise aus, dass das dem vorliegenden Ausstandsverfahren zugrunde liegende Strafverfahren im Falle einer Bejahung des Ausstands von Staatsanwalt […] zu verjähren drohe, sofern die umfangreichen Beweiserhebungen zufolge Ausstands wiederholt werden müssten. Der Ausstand von Staatsanwalt […] hätte damit weitreichende Konsequenzen. Leichtfertige Ausstandsentscheide in derart komplexen Verfahren würden die Justiz als Ganzes schwächen und eine effektive Strafverfolgung in der Schweiz verhindern. Die Beschwerdeführerin hat mit diesen Ausführungen deshalb hinreichend dargelegt, dass sie über ein rechtlich geschütztes Interesse verfügt (E. 1.2, Hervorhebungen durch mich).
Ein möglicherweise befangener Staatsanwalt ist für die Justiz und die effektive Strafverfolgung aber offenbar kein Problem. Hier der Wortlaut, an dem sich die Verteidigung und die Vorinstanz störte:
„[Der beschuldigte] Dr. A. hat sich bis anhin weitestgehend geweigert, als beschuldigte Person Aussagen zum Tatgeschehen zu machen, hat die Begutachtung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (mehrere Beschwerden und absurde Anträge der Verteidigung) verzögert, hat trotz wiederholter Aufforderungen und Gelegenheiten keine Ergänzungsfragen an die Gutachter gerichtet und liefert nun über seinen Verteidiger eine eigene Chronologie der Ereignisse aus seiner Sicht ab, die aber in den bisherigen, zeitnah verfassten Erinnerungsprotokollen auch von nicht beschuldigten und damit neutralen Personen, wie Frau B., keinerlei Stütze finden.“
Aus dem Entscheid des Bundesgerichts ist ersichtlich, dass dem Staatsanwalt auch andere Verfehlungen vorgeworfen wurden, mit denen sich das Bundesgericht wohlwollend auseinandersetzt. Es schliesst mit der folgenden (tatsächlichen) Feststellung:
Entgegen dem Urteil der Vorinstanz hat Staatsanwalt […] damit keinen Anschein von Befangenheit erweckt. Die Vorinstanz hat demzufolge Bundesrecht verletzt, indem sie die Voraussetzungen von Art. 56 lit. f StPO als erfüllt ansah und einen Ausstandsgrund bejahte.
Staatsanwälte sind einfach die besseren Beschwerdeführer. Sie gewinnen selbst aussichtslose Fälle.
Ist das nicht sachfremd und absurd, wenn das Bundesgericht argumentiert, dass man auf den Fall eintritt, weil der Fall verjähren könnte? Die beschuldigte Person hat doch immer einen Anspruch auf eine unbefangene Staatsanwaltschaft, zumindest solange die Staatsanwaltschaft nicht Anklage beim Gericht erhoben hat?? Ich verstehe diesen Entscheid nicht.
Ich verstehe nicht, weshalb dies absurd sein sollte, um auf die Beschwerde wegen der drohenden Verjährung einzutreten. Aus meiner Sicht ist der Entscheid völlig korrekt und der Anspruch auf einen unbefangenen Staatsanwalt wird damit nicht tangiert. Schliesslich findet erst durch den Eintritt auf die Klage überhaupt die materielle Auseinandersetung bzgl. dem Ausstand statt.
Ausserdem finde ich die interne Aktennotiz zwar fragwürdig, aber noch weit entfernt von einem Ausstandsgrund nach Art. 56 lit. f StPO. Aus meiner Sicht sollte der Beschuldigte mit so einem STA noch froh sein, da er (gemäss den Ausführungen des BGer) im Gegensatz zum Anwalt geradezu inkompetent erscheint.
@DS: Der Anwalt inkompetent? Wie kommen Sie denn jetzt darauf? weil er schon etliche Beschwerden gegen denselben StA gewonnen hat im selben Fall? Ich kenne ihn als ausserordentlich kompetent.
Ich hatte ja in einer solchen internen Notiz etwas einigermassen Heftiges erwartet, aber die Verteidigungsstrategie wurde offenbar einfach als „absurd“ bezeichnet.
Das als Ausstandsgrund zu nehmen ist… absurd. Kein Wunder wollte das Bundesgericht unbedingt darauf eintreten.
@daz: Der Staatsanwalt hat als Verfahrensleiter die Verteidigungsstrategie nicht zu kritisieren. Das kann er dann als Partei vor Gericht. Aber mit seiner Kritik mischt er sich in Angelegenheiten ein, die ihn nichts angehen.
@ kj. Ihren ersten Satz „Der Staatsanwalt hat als Verfahrensleiter die Verteidigungsstrategie nicht zu kritisieren“ kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Wenn es nämlich ein StA bei notwendiger Verteidigung unterlässt, diese trotz Hinweisen als ungenügend zu monieren und einzugreifen, dann schlägt die Keule beim Anwaltswechsel auf ihn zurück. Auch eine faktische Nicht-Verteidigung muss der StA kritisieren, egal ob diese auf einer absurden oder nicht-absurden Vereidigungsstrategie beruht. Daraus einen Ausstandsgrund gegen den StA ableiten zu wollen, ist verfehlt. Was ich mich aber frage (und hinterfrage) ist, weshalb eine solche „interne Notiz“ überhaupt abgefasst und offiziell zu den Akten genommen wird.
@Zaunkönig: Sie sprechen eine der vielen Unwägbarkeiten der amtlichen Verteidigung an. Ich praktiziere immer öfter die Nicht-Verteidigung im Vorverfahren. Solange dieses durch die spätere Gegenpartei geführt wird, erscheint es oft unklug, der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zu geben, Lücken zu schliessen oder Fehler zu korrigieren. Abgesehen davon: was ist eine Verteidigung ohne durchsetzbares Beweisantragsrecht wert? Ihre Frage nach der Aktennotiz habe ich mir auch gestellt. Sie erscheint als völlig unnötig und unprofessionell.
Vielleicht sollten die Verteidiger mal aufhören mit Ausstandsgesuchen. Mir ist nicht klar, was das bringen soll, ausser einer Verfahrensverzögerung.
@DR: Vielleicht sollten wir Verteidiger mal aufhören zu verteidigen. Wir stören doch nur.
Hallo Koni
Ich sehe das auch so. Verteidiger sind blosslästig für die Richter, besonders wenn diese befangen hochgradig befangen sind.
an kj: Erinnerung an “Der amtliche Verteidiger als Parteifreund der Verfahrensleiterin”
An Dr. von Wartburg glauben? Er musste als Amtsverteidiger beim SB.2018.123 sich aufgeben und hier kassiert er eine weitere Niederlage. Er könnte funktionieren, nur bei den Menschen, die ihn nicht kennen. Ist es nicht krass: einerseits ex- amtlicher Verteidiger von Alexander Dorin und aktueller Verteidiger von Christian Hönen!
Bitte vergleichen Sie den Spruchkörper beim 1B_533/2020(Bundesrichter Chaix, präsidierendes Mitglied,
Bundesrichterin Jametti, Bundesrichter Haag) und 1B_144/2021( Bundesrichter Chaix, präsidierendes Mitglied, Bundesrichterin Jametti, Bundesrichter Merz). Es geht um die gleiche Bundesrichter Chaix und Jametti und den gleichen Dr. von Wartburg, der auch als Amtsverteidiger gescheitert ist. Es riecht nach Befangenheit auch beim Bundesgericht.
@Baslerinteressent: Finden Sie es nicht unanständig, mit wirren Vorwürfen gegen bestimmte Personen um sich zu werfen und selbst anonym zu bleiben?
an kj betreffend seine Antwort bei 11/11/2021 um 23:39 Uhr:
Ich möchte Sie wesentlich verbessern: es geht tatsächlich nicht um meine eventuelle irre Vorwürfe, sondern sicherlich um begründete Hinweise zu den ausführlichen Informationen. Unanständig finde, dass Sie einerseits selber anonym(kj) erscheinen und andererseits mich unzutreffend und pauschal angreifen. Ich unterstütze absolut keine einzige erwähnte Person (egal ob Richter/-in oder privat) und identifiziere mich mit Niemanden, sondern analysiere und kommentiere (begründet) etwas. Meine Informationen sind genau bei den Kommentaren den Anderen, die eventuell direkt von Appellationsgericht informiert werden. Bspw. “Der amtliche Verteidiger als Parteifreund der Verfahrensleiterin” konnte ich die erwähnten Verfahren (anonymen) D. Erbe und erhalten. Ihre Äusserung ist viel zu kurz und weder begründet noch ausführlich.
Herzlichen Dank für die Zuständigen dieser Webseite, die Gleichbehandlung sehr gut einhalten. Hier hat jeder (egal was für Farbe, Religion oder Ursprung) die Chance zu äussern, eine sehr schöne Neutralität, die nicht überall funktioniert.
@Baslerinteressent: tja, wer könnte sich hinter „kj“ wohl verbergen?
Oder das Bundesgericht halt auch nur noch ein lächerlicher haufen im Parteisold dennen Prozessökonomie über allem steht und die Grundrechte im WC versenkt, ich hasse die Schweiz
Staatsanwälte müssen einerseits unbefangen be- und entlastende Momente verfolgen und entsprechend Beweise erheben. Andererseits sind sie spätestens ab Anklageerhebung Verfahrenspartei und nicht mehr Verfahrensleitung. Um am Ende sind sie auch nur Menschen. Dieses Spannungsfeld hat das Bger. zugunsten des Menschen Staatsanwalt beurteilt. Er darf Mensch bleiben, eine Meinung haben, und diese sogar äussern. Staatsanwälte sind nicht nur die Bölimänner und Spucknäpfe Beschuldigter und ihrer Verteidiger.
Woher kommt bloss Ihr Gesinnungswandel, Herr Kollege Rabian….?
Das Verfahren steht kurz vor der Verjährung und soll auf dieser Schiene zum Scheitern gebracht werden. Mittel der Wahl der Verteidigung ist hier Obstruktion: Beschwerden, Eingaben, Anträge. Kennen wir zu Genüge. Und dann möglicherweise noch als amtliche Mandatsträger auf Staatskosten. Die einen mögen das als kompetent bezeichnen, die anderen als absurd. Und klar, in dieser Situation wird dann natürlich auch sorgfältig und gewissenhaft Ausschau nach einem Befangenheitsgrund gehalten und sobald ein solcher ausgemacht oder mittels geistreicher Argumentation herbeigeschrieben worden ist, wird der wiederum so aufwändig wie möglich ausgeschlachtet und durchprozessiert. Einziges Handlungsziel ist der dabei entstehende Zeitverlust der Untersuchungsbehörde. Irgendwie traurig, was man für Geld alles macht.
@Unbefangen: Art. 128 StPO?
Offenbar hat ein deutscher Rechtsanwalt, welcher unter den Aliasnamen Rechtsanwalt A. bzw. Rechtsanwalt B. firmiert in der Schweiz ein nachhaltigen Eindruck hinterlassen, was völlig aussichtslose Ausstandsbegehren betrifft. Er wird sogar von Schweizern kopiert…..
Hinweis: der Einzelrichter(Hönen) bei DGS.2020.22 und der Advokat Dr. von Wartburg sind aktiv bei der gleichen Partei(SP). Bundesgericht hat gegen ihn und seine Arbeitskollegin Henz (bspw. 1B_29/2020) manchmal entschieden. Wie es aussieht er hat mit ex-Präsidentin beim Appellationsgericht Dr. Stamm beim Verjähren geübt, Link: https://www.bazonline.ch/basel/stadt/basler-justiz-laesst-fall-verjaehren/story/20036444. Bundesgericht hat sehr wahrscheinlich sein Ziel abgelesen und wollte keine Komplikationen wie bei dem erwähnten Fall, sonst hätte es (später) die Verantwortung übernommen. Dieses Mal hat es bei BGer 1B_244/2021 vom 30.08.2021 einen weiteren Skandal des Appellationgerichts verhindert. Hoffentlich gebraucht das Bundesgericht diese Praxis auch bei Privatpersonen und verhindert die eventuelle konkludente Verjährung des Appellatiogerichts.
Meine Sprachkenntnisse sind eingeschränkt aber hoffe, dass die Studentin mich verstanden hat.
Antwort an kj vom 12/11/2021 um 08:22 Uhr „@Baslerinteressent: tja, wer könnte sich hinter “kj” wohl verbergen?“
Sehr wahrscheinlich um einen Richter oder Gerichtsschreiber des Appellationsgerichts, der sicherlich die Befangenheit, Machenschaften bis Skandalen bei diesem Gericht besser als ich kennt. „Baslerinteressent“ zeigt mindestens für eine männliche Person, der sehr selten und gelegenheitlich bei dieser Webseite aktiv ist aber bei “kj” ist nicht mal klar, ob ein Mann oder eine Frau hinter-steht. Wie es aussieht “kj” ist von Appellationsgericht bestellt bei dieser Webseite ununterbrochen aktiv zu sein und als seine/-r Botschafter/-in und kostenloser Anwalt sich zu verhalten. Gegenüber dieser Person “kj” bin ich sprachlich(Deutsch) und Rechtswissenschaftlich mehrfach unterlegen aber meine Fakten, Hinweisen, Beweisen, usw. sind gegenüber seine Äusserungen überlegen. Wie es aussieht diese Person “kj” macht mindestens Vorstellungen mich zu kennen oder eventuell mich und meine Erfahrungen kennt. Egal, was er/sie denkt, meine spätere Äusserungen kann sie nicht ablesen und hier ist meine Stärke. Das Verhalten von “kj” ist gleich oder ähnlich wie das Verhalten im Appellationsgericht.
@Baslerinteressent: ja dann lassen wir es doch einfach so stehen.
Sehr geehrter Herr Dr. „kj“. Sehr wahrscheinlich haben Sie mich ca. um 10 Uhr 45 direkt kontaktiert oder ich nehme an, dass Sie mich tatsächlich um 10 Uhr 47 kontaktiert haben. Wenn es so ist, dass die Buchstaben „kj“ nicht um Ihre richtige Initialen geht und wir kennen einander sehr gut aber ich kenne Sie und Ihre Gemeinschaft und Freundschaft besser als Sie es gern hätten. Wie es aussieht, ich habe nicht pauschal geschrieben und meine Äusserungen bei dem letzten Kommentar gelten. Wenn Sie mich so gut kennen, dann wissen Sie, dass ich niemals (auch nicht zufällig) irre und nicht in Widersprüche falle aber die Gerechtigkeit hängt von Ihnen ab und Sie (wenn Sie dieser Beamte sind) haben sie in mehreren Fällen nicht gebraucht. Sie haben jedenfalls meine Hinweise nicht bestritten, deswegen wird es von Ihnen etwas gewusst.
Wie Sie wollen Herr Dr. „kj“ lassen oder nicht lassen, mein Versprechen gilt. Wir müssen die Anderen respektieren und diese Webseite nicht für uns 2 privatisieren. Einverstanden Herr „dj“.
versteckte Kamera hier oder bin ich bei Facebook gelandet?….eieieieiei….;o)
Lieber Anonymus
Ich bin privat und habe keine Macht über die Kameras. Gleichzeitig habe ich keine Interesse irgendwelche Person/-nen zu schützen und unterstützen. Wie es aussieht „kj“ kontrolliert die versteckten Kameras. Er kennt sicherlich mich persönlich und sehr wahrscheinlich stehe unter seiner Luppe. Mit Dr. von Wartburg ist er sehr wahrscheinlich ausgezeichnet befreundet. Hier ist die Rede von doppelten Schutz: einerseits schützt er seinen Freund und andererseits sich selbst und seine u.a. politische Linie. Bitte merken Sie seine qualifizierte Frage an mich: “ Finden Sie es nicht unanständig, mit wirren Vorwürfen gegen bestimmte Personen um sich zu werfen und selbst anonym zu bleiben?“. Diese sind nicht mehr einfache Frage, sondern indirekte falsche Anschuldigungen. Solche strategische Frage hat er sicherlich beim Appellationsgericht mehrmals geübt.
Beim Facebook sind Sie sicherlich nicht gelandet aber unter Kamera(Beobachtung) von „dj“ stehen wir sicherlich unfreiwillig. Es wäre sehr schön wenn die Justiz-Initiative gewinnen würde und so würden die versteckten Kameras seiner Freundschaft nicht mehr funktionieren.
Sehr geehrter „Baslerinteressent“
Ich gebe Ihnen ein paar Tipps. Die Abkürzung „KJ“ steht u.a. für was folgt:
– KabelJournal (ein regionaler Fernsehsender im Westerzgebirge)
– Kalimjodid (eine chemische Verbindung)
– Kilojuoule (das Tausendfache der Einheit der Energie)
– Kritische Justiz (eine juristische Fachzeitschrift)
… und/oder …. kantonale Justizbehörde
Evtl. helfen Ihnen diese Tipps weiter, um endlich das grosse Rätsel rund um den mysteriösen „KJ“ zu lösen. Ich bin überzeugt, dass viele Forumbesucher – und selbstverständlich auch der Blogger höchstpersönlich – gespannt auf weitere Recherche-Ergebnisse in dieser Sache warten.
?
#Tipp-Geber: Danke, das bringt zwar noch nicht den dringend erforderlichen Ermittlungserfolg, aber die Luft für kj wird dünner!
Herzlichen Dank an Tipp-Geber aus LU. Ihre Tipps haben wirklich zu wenig geholfen. Ich gebe Ihnen einen Tipp, wenn Sie einverstanden sind:
„kj“ würde sehr wahrscheinlich an Kontaminierte Justiz passen. Wenn es so ist, bzw. „kj“ gehört in dieser Gruppe, dann die Äusserungen von kj „aber die Luft für kj wird dünner“ müssten in jeden Fall stimmten.
Obwohl ich Laie(u.a. Putzmann) und absolut unqualifiziert bin, kann ich dank dieser Webseite die qualifizierten Äusserungen von „kj“ immer wieder in Frage stellen.
Es ist nicht garantiert, dass die Justiz-Initiative gewinnt, weil die Linken und Rechten gegen sie mobilisiert sind aber es ist garantiert, dass für die kontaminierte Justiz die Luft immer dünner wird. Hoffentlich gehört „dj“ der kontaminierten Justiz nicht.