Richter behält Staatsanwalt im Auge

Der Kanton Solothurn regelt das Verfahren bei der Durchsuchung von Berufsgeheimnisträgern. Darüber berichtet das Solothurner Tagblatt unter der Schlagzeile “Richter behält Staatsanwalt im Auge“.  Das Wesentliche aus dem Artikel:

Will die Staatsanwaltschaft Büros von Rechtsanwälten durchsuchen, ist künftig ein Oberrichter mit dabei. Dieser soll dafür sorgen, dass die Klientendaten geschützt werden. Dieser Kompromiss beendet einen jahrelangen Streit.