Richter Harris
In Zürich wird immer noch darum gestritten, wer Anklagen gegen Umweltaktivisten beurteilen darf bzw. muss. Trotz dreier heute publizierter Urteile des Bundesgerichts ist in der Sache soweit ersichtlich noch nichts entschieden.
Formell steht jetzt immerhin fest, dass der Richter selbst nicht beschwerdelegitimiert ist (BGE 1B_643/2022 vom 06.04.2023, Fünferbesetzung) und dass im Ausstandsverfahren auch die Beschuldigten als Parteien auch in diesem Verfahren anzuhören sind (BGer 1B_10/2023 und BGer 1B_14/2023, beide vom 06.04.2023, Fünferbesetzung). Trotz dieser Klärung werden die Entscheide offenbar nicht amtlich publiziert.
Korrigendum: BGE 6B_643/2022 ist sehr wohl zur Publikation vorgesehen. Danke für den Hinweis, lieber Zeitungsleser.
Doch, der Entscheid zu den beiden Beschwerden von Richter Harris soll publiziert werden (1B_643/2022, 1B_645/2022).
ist korrigiert, danke Dir!