Richterliche Kompetenzanmassung in Basel

In Basel ist ein Einzelgericht nicht auf ein Revisionsgesuch eingetreten, obwohl das Gesetz ein Kollegialgericht vorsieht. Das Appellationsgericht sieht den Fehler selbst auch ein und beantragt mit dem Beschwerdeführer die Gutheissung der Beschwerde (BGer 6B_717/2019 vom 17.07.2019):

Gemäss § 92 Abs. 1 Ziff. 3 GOG/BS ist ein Dreiergericht des Appellationsgerichts zuständig für Revisionsgesuche betreffend Urteile eines Dreiergerichts oder eines Einzelgerichts des Strafgerichts oder des Appellationsgerichts. 
 
Die Rüge erweist sich als begründet, was auch die Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung einräumt und die Gutheissung der Beschwerde aus formellen Gründen beantragt. Auf die weiteren Rügen ist nicht einzugehen (E. 3). 

Merkwürdig. Es wird ja kaum der erste Revisionsentscheid in Basel gewesen sein. Oder war es einfach der erste Anwalt, der es gemerkt hat?