Richterliche Selbstdemontage

Nach einem Beitrag der Republik haben die ZMG des Kantons Zürich im Jahr 2021 1,069 Haftanträge der Staatsanwaltschaft beurteilt. Dabei hiessen sie die Anträge in 1,009 Fällen gut oder teilweise gut. Diese Quote wirft die Frage der Unabhängigkeit der ZMG auf, zu der sich “die Verantwortlichen” – immer gemäss Republik – u.a. wie folgt äusserten:

Grund für die mehrheitlichen Gutheissungen dürfte sein, dass die Staats­anwaltschaften sorgfältig arbeiten und in der Regel nur dann Untersuchungs- oder Sicherheits­haft – als Ultima Ratio – beantragen, wenn Ersatz­massnahmen nicht ausreichen», schreiben die Gerichte.

Das Erschreckendste an dieser Stellungnahme ist, dass die ZMG nicht einmal mehr zu erkennen scheinen, wie befangen sie sind.