Richterlicher Assistent der Staatsanwältin
Wer sich nicht vorstellen will, dass es auch in der Schweiz, ja sogar in Zürich, Richter gibt, die sich als Gehilfen der Staatsanwälte verstehen, soll jetzt besser nicht weiterlesen.
Für alle andern zitiere ich hier aus einem heute publizierten Entscheid des Bundesgerichts (BGer 7B_53/2023 vom 29.04.2024), welches zusammenfasst, wie ein Richter versucht hat, ein formungültiges Entsiegelungsgesuch zu “retten”:
Zunächst unterliess es das Zwangsmassnahmengericht, in den Verfahrensakten festzuhalten und dem Beschwerdeführer mitzuteilen, dass es die Staatsanwaltschaft telefonisch aufgefordert hatte, das Original des Entsiegelungsantrags nachzureichen. Sodann versah es den nachträglich eingegangenen Entsiegelungsantrag mit Originalunterschrift mit dem Eingangsstempel des zuerst per WebTransfer eingereichten Entsiegelungsantrags. Aus der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 28. Oktober 2022 ging derweil bloss hervor, dass das Entsiegelungsgesuch “frist- und formgerecht” eingereicht worden sei. Nachdem der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Dezember 2022 dem Zwangsmassnahmengericht kundgetan hatte, er habe “aus Anlass eines anderen Falles durch Überprüfung der vorliegenden Akten” festgestellt, dass das Entsiegelungsgesuch vom 19. September 2022 ohne digitale Signatur eingereicht worden sei, weshalb auf das Entsiegelungsgesuch nicht einzutreten sei, hielt das Zwangsmassnahmengericht in seiner Verfügung vom 3. Januar 2023 fest, dem Entsiegelungsgesuch vom 19. September 2022 sei zu entnehmen, dass es zunächst per E-Mail bzw. WebTransfer eingereicht, und in der Folge das Entsiegelungsgesuch mit Originalunterschrift der zuständigen Staatsanwältin per Kurier nachgereicht worden sei. Die näheren, insbesondere zeitlichen Umstände legte das Zwangsmassnahmengericht dem Beschwerdeführer in dieser zweiten Verfügung indes nicht offen. Hinzu kommt, dass es schliesslich – im Hinblick auf die Akteneinsicht durch den Verteidiger des Beschwerdeführers am 5. Januar 2023 – den zuerst eingereichten Entsiegelungsantrag als vermeintliches “Doppel” aus den Akten entfernte. Erst nachdem der Beschwerdeführer noch gleichentags das Ausstandsgesuch gegen die Beschwerdegegner gestellt hatte, äusserten sich diese in ihrer Stellungnahme vom 6. Januar 2023 eingehend zu den Vorgängen (E. 3.4, Hervorhebungen durch mich).
Nicht viel besser ist, dass die Justiz dann versucht hat, den “Fehler” der Gerichtskanzlei in die Schuhe zu schieben und das Ausstandsgesuch abzuweisen. Dafür ist der Fall jetzt schweizweit bekannt.
Der guten Ordnung halber wird die Staatsanwaltschaft vermutlich ein Strafverfahren eröffnen, um es dann rasch wieder einzustellen.
Das ist so schön – eigentlich der ganz übliche Alltag in der ach so überlasteten Zürcher Justiz – die seit Jahren sich selbst Arbeit machen – Hinzukommt- dass vorliegend es mich nicht erstaunen würde, wenn die wahre Ursache ein Polizist wäre der “aus versehen bereits entsiegelt hatte” – und um diese Ursache zu vertuschen die Staatsanwalt und Gericht zu Hilfe kamen- weil die wissen- decken die die Polizeifehler nicht – ignorieren die Polizeidienste in Zukunft die Aufträge an die Polizei von diesem betroffenen Staatsanwalt bzw diesem Gericht — nicht umsonst- ist im Ausland der Name “Swiss cheese” in Bezug auf die Justiz ein bekannter Name
“Der guten Ordnung halber wird die Staatsanwaltschaft vermutlich ein Strafverfahren eröffnen, um es dann rasch wieder einzustellen.”
Gegen wen und weshalb sollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen!?
@Gerichtsschreiber: Ich habe nicht die geringste Ahnung.
Recht wird auch immer mehr zur Prostituierten der Politik.
Leider ist das ZMG nicht objektiv bei seinen Entscheiden sondern agiert als die rechte Hand der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall konnte bewiesen werden, was tagtäglich passiert.
Dieses Vorgehen ist krass inakzeptabel und sehr nahe beim strafbaren Amtsmissbrauch.
Die Staatsangestellte wird einfach behaupten im Irrtum der Rechtswidrigkeit gewesen zu sein und deshalb ohne Vorsatz handelte. Vorsatz zu beweisen ist sehr schwierig. Da Amtsmissbrauch ohne Vorsatz nicht möglich ist, würde es spätestens dann eingestellt.
Habe das selbst erlebt: Ein Staatsanwalt war in den Ferien (laut Mail-Abwesenheitsnotiz), das Obergericht hat ihn zu einer Stellungnahme eingeladen, die er scheinbar während seiner Ferien eingereicht hatte (gemäss Eingangsstempel sogar „persönlich überbrachte“, obwohl sonst immer via Kurier)… und „komischerweise“ wurde mir seine Stellungnahme dann auch drei Wochen später zugestellt, also eine Woche nachdem er von den Ferien zurück war. In meinem Fall war die Richterin und der Staatsanwalt zu klug und ich hätte sowieso nicht beweisen können, dass er seine Stellungnahme zu spät einreichte. Im Notfall hätte der Staatsanwalt einfach behauptet, dass die Abwesenheitsnotiz ein Versehen/falsch war.
Real-Fact: Ein Verteidiger würde der bP schon sagen, was sie zu sagen hat.
Fun-Fact: Es regen sich hier tatsächlich Verteidiger auf, dass ein nicht eröffnetes Verfahren mutmasslich eingestellt werden könnte. Irgendwie zum Schmunzeln, nicht?
@Heinz: Du hast es jetzt aber voll erfasst.
@Heinz
Ich verstehe nicht ganz, warum sollte ein Verteidiger der bP (beschuldigte Person?) nicht sagen, was sie zu sagen hat? Und sowieso sollte der Beschuldigte in einer Einvernahme gar nichts sagen; das lässt später mehr Argumente offen, die er schriftlich einbringen kann: In einer mündlichen Vernehmlassung (z.B. Anklage), welche dann Jahre später stattfindet, sollte ein Beschuldigter nur noch auf den Schriftverkehr/Akten/Eingaben verweisen, ansonsten mehr “Nachdenk-Zeit” zum Erinnern erbitten 😉
Betreffend dem “Fun-Fact”: Ich habe kj mit “Der guten Ordnung halber wird die Staatsanwaltschaft vermutlich ein Strafverfahren eröffnen, um es dann rasch wieder einzustellen.” so verstanden, dass er das Schmierentheater parodiert, also sich darüber lustig macht und nicht, dass er sich darüber (wirklich) aufregen würde. Worüber sich wohl die meisten (zumindest ich) aufregen, ist, dass von der Verteidigung weitaus mehr erwartet wird als vom StA wie z.B. a) StA darf Frist verpassen, b) muss Zustellung nicht beweisen, c) muss keine originale eigenhändig angebrachte Unterschrift leisten, d) darf einseitig abstellen, obwohl zur Wahrheitsfindung verpflichtet, e) Beweise mit Zwang erheben (Editionsverfügung, Hausdurchsuchung etc.), während die entlastenden Beweisanträge abgelehnt werden…
Gegen mich wurde vor einem Jahr Anklage erhoben: In der Anklageschrift wurden NUR! belastende Beweise vorgebracht, die alle bereits mathematisch widerlegt sind (sogar Tonbandaufnahmen existieren). Deshalb wartet wohl das Gericht noch mit dem Termin zur Verhandlung… Strafrecht bietet zwar viel Ermessensspielraum, aber Mathe werden sie nicht wegdiskutieren können 😉 Witzig ist, dass andere Gerichtstermine (von anderen Personen) bereits angesetzt wurden, obwohl die Anklage später eintraf und auch die Ermittlungen später begannen: Das Gericht will wohl abwarten, bis alles verjährt ist? Vielleicht haben die Richter auch einfach Freude, denn ich schreibe jeden Monat wie sehr mich doch das Warten belastet. Werde am Schluss einfach Strafreduktion/Schadensersatz deshalb beantragen.
Und das ist der Rechtstaat, der Staat ja die Gerichte brechen Gesetze, und wollen die Bürger für gleiches Verurteilen, natürlich sind wir alle gleich vor dem Gesetz, die Obrigkeit hat schon dafür gesorgt das Cannabisweitergabe an seinen Bruder ein schlimmers vergehen ist während dem die Trennung der Gewalten eine Nebensache ist, ja auch lästern über Kläger ist kein Problem für die Richterliche Unabhägigkeit, solches ist dann nicht verwertbar wir kürzlich in Meilen.
Es ist eine einzige Schande, eigentlich ist es organisierte kriminalität Bandenmässit Begangen