Richterschreck Schulte-Wermeling verurteilt

Der als “Richterschreck” verschriene Franz-Josef Schulte-Wermeling ist laut Tages-Anzeiger mit einer Ordnungsbusse von CHF 40.00 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 2 km/h belegt worden. Diese Busse hat Schulte wie üblich nicht akzeptiert, was den zuständigen Stadtrichter offenbar die Contenance verlieren liess.  Er verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 500.00 (s. den damaligen Beitrag im Tages-Anzeiger). Dieses Urteil war natürlich eine willkommene Einladung, den Entscheid an den Bezirkseinzelrichter weiterzuziehen, was zur Reduktion der Busse auf die ursprüngliche Höhe führte (so der aktuelle Beitrag des TA). Aus diesem Beitrag:

Huber habe zwar eine Liste von 150 gegen Schulte eröffnete Verfahren (seit 1999) als Beleg angeführt. Doch diese Fälle wurden laut Amackers Urteil «allesamt eingestellt oder zurückgewiesen». Zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Schulte «kam es jedenfalls nie». Und er sei laut den Akten auch nicht vorbestraft.

Deshalb sei die Begründung von Stadtrichter-Stellvertreter Huber «sachfremd und im Übrigen auch in der Tonalität unhaltbar». Einzelrichter Amacker reduzierte die Busse daher wieder auf 40 Franken, weil es sich um «eine ausgesprochene Bagatelle» und ein «überaus leichtes Verschulden» gehandelt habe, zumal sich die Messstelle in einer «übersichtlichen und fussgängerfreien Gegend» befinde und niemand gefährdet worden sei.

Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, darf kaum erwartet werden. Erwartet werden dürfte aber von einem Stadtrichter, dass er sich nicht zu willkürlichen Urteilen provozieren lässt, auch nicht von einem “Richterschreck”.