Roschacher will bleiben – aus Verantwortung und Pflichtgefühl

Der Bundesanwalt will aus Verantwortung und Pflichtgefühl (wem gegenüber auch immer) im Amt bleiben. Laut NZZ Online bzw. ap verteidigte sich Roschacher u.a. mit seiner Erfolgsquote vor Bundesstrafgericht. 80 bis 90% der Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft habe das Gericht abgewiesen. Selbst wenn dies stimmen würde (vgl. die Entscheide des Bundesstrafgerichts) sagt eine solche Statistik natürlich wenig bis nichts aus. Man könnte die Aussage auch umdrehen und sagen, das Bundesstrafgericht habe in 10 bis 20% der Beschwerden Rechtsverletzungen durch die Bundesanwaltschaft festgestellt. So würde die Aussage zwar eher zutreffen, würde aber nicht mehr für die Qualität der Arbeit der BA sprechen.