Säumnis der Behörden schützt vor Strafe

Wer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Führerausweises auf Prob Anspruch auf Ausstellung eines Führerausweises hat, diesen aber wegen Untätigkeit des zuständigen Amts nicht kriegt, verstösst gemäss Bundesgericht nicht gegen Art. 95 Abs. 2 SVG.

Der aus Sicht des Betroffenen eher grosszügige Entscheid ist zur Publikation in der AS vorgesehen (BGE 6B_1019/2016 vom 24.05.2017).