SAirGroup geht in die zweite Runde
Die Staatsanwaltschaft hat gemäss NZZ Berufung gegen das Urteil angemeldet, behält sich aber vor, das Rechtsmittel nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zu beschränken.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die Staatsanwaltschaft hat gemäss NZZ Berufung gegen das Urteil angemeldet, behält sich aber vor, das Rechtsmittel nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zu beschränken.