SAirGroup: Staatsanwalt gibt auf

Wenige Tage nach dem Erscheinen der schriftlichen Urteilsbegründung teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich laut NZZ mit, dass sie auf die Berufung verzichtet:

Die Anklagebehörde, die am kommenden Dienstag genauer informieren wird, begründet den Verzicht auf Berufung damit, dass nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteile des Bezirksgerichts Bülach die Erfolgschancen bei einer Fortsetzung des Verfahrens zu den behandelten Anklagepunkten als zu gering erschienen seien. Staatsanwalt Christian Weber führt dazu weiter aus, das Urteil mache deutlich, dass die Gerichte bei der strafrechtlichen Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Vorgängen und Entscheidungen zurückhaltend seien. Dies sei besonders dann der Fall, wenn dem Angeklagten weder eine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht vorgeworfen noch nachgewiesen werden könne.

Der Grund für die Zurückhaltung der Gerichte könnte ja darin liegen, dass der klassische Wirtschaftsstraftatbestand des Betrugs nun mal Bereicherungsabsicht voraussetzt. Das müsste man sich aber überlegen, bevor man unter lautem Mediengetöse wenig aussichtsreiche Anklagen erhebt und die Angeklagten einem Druck aussetzt, der oft kaum erträglich ist.