SAirGroup-Strafprozess

Der Countdown läuft und auch die Sonntagspresse wartet mit mehr oder weniger klugen Beiträgen auf.

Einen guten Überblick über den Ablauf und die Beteiligten (mit Fotos) liefert die NZZ am Sonntag in einem doppelseitigen Artikel .

Einen an Unverstand kaum zu überbietenden Kommentar publiziert die SonntagsZeitung unter dem Titel Kein Grounding für das Recht. Hier ein paar Zitate:

[…] Eine Vorverurteilung soll hier nicht stattfinden, wir sind eine Zeitung und kein Gericht. Doch eine Meinung hat der kommen­tierende Journalist. Und die ist klar: Die Verantwortlichen gehören verurteilt. Wenn nicht reicht, was in diesem Fall vorliegt, dann soll man die Straftatbestände im Wirtschaftsrecht gleich abschaffen […].

[…] Sie hatten den Ruhm, im prestigeträchtigsten Verwaltungsrat der Schweiz zu sitzen. Werden sie nun zu einer bedingten Strafe verurteilt, dann ist das nicht Befriedigung des Volkszorns, sondern logische Konsequenz in einem Rechtsstaat. Bedauerlich ist einzig, dass einer der Hauptverantwortlichen für das Debakel, Hannes Goetz, der langjährige Präsident, nicht vor Gericht muss, weil er knapp ein Jahr vor dem Debakel zurückgetreten ist.

So ist das halt immer wieder: werden Beschuldigte freigesprochen, hat das Strafrecht versagt. Aber wir wollen natürlich niemanden vorverurteilen. Das darf man ja auch nicht, im Rechtsstaat.