Schuldig, aber wieso eigentlich?

Es kommt vor, dass man die Begründung eines verurteilenden Entscheids liest, und danach trotzdem nicht so recht weiss, wieso man jetzt eigentlich schuldig sein soll.

So ähnlich dürfte es drei Personen gegangen sein, die sich an einem Raufhandel beteiligt haben sollen. Verurteilt wurden sie aufgrund von Aussagen von Angehörigen einer Familie B., die sich gemäss Vorinstanz “mehr als verteidigten (BGer 6B_434/2016 vom 27.03.2017 E. 3.3). Bereits diese Feststellung hätte gewisse Bedenken an der Glaubhaftigkeit der Aussagen begründen müssen. Dessen unbekümmert hat die Vorinstanz verurteilt, ohne auch nur eine Person zu befragen, die nicht am Raufhandel teilgenommen haben soll. Das Bundesgericht verpflichtet in ihren drei Entscheiden letztlich nur, den Sachverhalt abzuklären, bevor sie urteilt:

[Die Vorinstanz] wird den Sachverhalt umfassend neu würdigen und dabei – soweit erforderlich – auf die verschiedenen Beweisanträge des Beschwerdeführers eingehen müssen. Es erübrigt sich somit, auf die weiteren Rügen des Beschwerdeführers einzugehen (BGer 6B_432/2016 vom 27.03.2017 E. 2).

Im dritten Entscheid zum selben Raufhandel (BGer 6B_442/2016 vom 27.03.2017) finden sich weitere Beanstandungen gegenüber der Vorinstanz, die ich nach dem letzten Shitstorm lieber nicht mehr (ausdrücklich) nenne.