Schutz durch Überwachung
Der Dienst ÜPF hat seinen Jahresbericht 2019 publiziert. Im Zentrum der Überwachung steht offenbar der Schutz der Bürger, ohne deren Rechte zu verletzen. Wie man dabei bspw. bei der Fahndung nach Art. 36 BÜPF vorgeht, muss aus polizeitaktischen Gründen aber geheim bleiben:
Können die Personenfahnder eine Telefonnummer der Zielperson ermitteln, gelangen sie mit einem Antrag zur Überwachung an das ZMG: Wie genau sie an die Rufnummern kommen, ist naturgemäss geheim: «Detaillierte Einblicke in die polizeiliche Ermittlungstaktik können und dürfen wir nicht geben», erklärt der Chef.
Der Bericht legt den Schwerpunkt eher auf Selbstdarstellung denn auf Information und dürfte gerade auch deshalb Unsummen verschlungen haben. Cool sind auch die Kunden des Dienstes, also bspw. die Fahnder, die wie folgt beschrieben werden:
Er sitzt in seinem Büro, trägt T-Shirt und Jeans; er ist bewafnet, in den Gürtelholstern stecken neben dem Reservemagazin eine Taschenlampe, ein Funkgerät und Handschellen. Neben ihm nimmt […] Platz. Der 38-Jährige ist einer der Ermittler des Dezernats; auch er trägt ein T-Shirt, dazu braune Cargo-Hosen.
Wow! Ach ja, “copyright”-geschützt soll er auch sein, der Jahresbericht. Die Urheberrechte beansprucht nicht etwa die Werbeagentur, sondern der Dienst ÜPF selbst, der sich offenbar als selbständiger Rechtsträger versteht.
Ein Antrag zur Überwachung an das ZMG erfolgt offenbar nur auf dem Papier. Geschehen in Schwyz, wo ohne Auftrag der STA und hinterrücks des ZMG kriminelle, längst abgewiesene Asylanten 50 Tag lang überwacht wurden, teils Tag und Nacht, Diese sammelten diverses Diebesgut, indem sie serienmässig in Autos und teils auch in Wohnungen und Restaurants einbrachen, wurden aber nicht verhaftet, da sie eine Spur zu einem Dritten legen sollten, der von einem Staatsanwalt fälschlich ins Visier genommen wurde. Dies erfüllte sich für die 4-6 dazu eigens abgestellten Polizisten und für den Staatsanwalt dahinter jedoch nicht.
Einen ähnlichen Bericht habe ich vor einer Woche auf dieser Seite gelesen. http://www.rka.by/news/
Dabei handelt es sich um einen Bericht der Anwaltskammer der Republik Weissrussland und die überwachten Personen waren längst ausgewiesene Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ukraine, Russlands, Österreich und einer war sogar aus der Schweiz. Ich hoffe in ihrem Bericht wurden die 50 “Asylanten” ordentlich wegen Diebstahl etc verurteilt und Sie unterstellen den Personen nicht einfach solch Sachen.
……”Wie genau sie an die Rufnummern kommen, ist naturgemäss geheim: «Detaillierte Einblicke in die polizeiliche Ermittlungstaktik können und dürfen wir nicht geben», erklärt der Chef.”
Na wie man an Nummern kommt die nicht registriert sind, ist offensichtlich.
Es werden IMSI Catcher massenweise und ohne Genehmigung eingesetzt.
Diese Geräte welche noch vor nicht allzu langer Zeit sehr teuer waren, kann sich heute jeder
einigermassen versierter Bastler selber zusammen “zimmern”.
Die Polizei macht was sie will und wo kein Kläger ist, gibts keine Probleme.