Schutzbehauptung

Die Basler Justiz hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

X. verstaute am 22. Mai 2009 im Migros Claramarkt in Basel 70 Artikel im Gesamtwert von Fr. 300.– in vier von ihr mitgebrachte Einkaufstaschen, die sich in einem Einkaufswagen befanden. Den gefüllten Wagen steuerte sie an der Kassenreihe im ersten Stock vorbei. Sie begab sich zum Lift und fuhr mit diesem ins Parterre. Dort ging sie an einer weiteren Kasse vorbei und verliess das Gebäude mit dem Einkaufswagen durch die Drehtüre. Draussen wurde sie durch zwei Ladendetektivinnen angehalten. Gemäss ihren Angaben wollte sie beim Gemüsestand der Migros, der sich ausserhalb des Gebäudes befindet, noch Gemüse kaufen und den gesamten Einkauf bei der Aussenkasse bezahlen.

X. wurde wegen Diebstahls verurteilt. Das Bundesgericht schützt die Verurteilung (BGer 6B_100/2012 vom 05.06.2012):

Die Vorinstanz kommt zum Schluss, spätestens als die Beschwerdeführerin den mit den vollen Einkaufstaschen gefüllten Einkaufswagen durch die Drehtür aus dem Gebäude ins Freie hinaus gesteuert habe, sei nach den Regeln des sozialen Lebens der Gewahrsamsbruch eingetreten und der Diebstahl vollendet gewesen (…). Demgegenüber macht die Beschwerdeführerin geltend, das Durchschreiten der Drehtüre könne keinen Gewahrsamsbruch darstellen, sofern man noch an einer Aussenkasse bezahlen könne (…).

Ob dies ausnahmsweise bei nur sehr wenigen Artikeln einmal bejaht werden kann, muss im vorliegenden Fall nicht geprüft werden. Der Einwand dringt jedenfalls nicht durch, wenn es – wie im vorliegenden Fall – um sehr viele Waren geht und diese am Gemüsestand angesichts der konkreten Ausgestaltung der dortigen Kasse gar nicht sinnvoll und effizient abgerechnet werden können. Es ist offensichtlich, dass die Waren in solchen Fällen spätestens an der letzten Innenkasse bezahlt werden müssen. Wer sie stattdessen in Einkaufstaschen verstaut und durch eine Drehtüre nach draussen befördert, bricht den Gewahrsam des Ladeninhabers gegen dessen Willen.

Es lebe die Unschuldsvermutung! Wer sie widerlegen will, muss lediglich erklären, die Argumente der Beschuldigten seien Schutzbehauptungen. Das funktioniert immer.