Schwarzer Peter 18/2019
Eine neue Ausgabe des Informationsblatts von Reform 91 ist erschienen. Sie wird allen zur Lektüre empfohlen, die sich auch dafür interessieren, wie sich unsere Normen im Gefängnis auswirken. Eine solche Leseempfehlung darf man heutzutage natürlich nur mit einem Disclaimer abgeben:
Disclaimer: Bei den Autoren handelt es sich mitunter um (wiederholt) verurteilte (Sexual)straftäter, deren Schriften man aus ethisch-moralischer Sicht und eingedenk der Opfer, die nie zu Worte kommen, eigentlich gar nicht lesen dürfte. Zudem könnten sie Unwahrheiten und ein verzerrtes Bild über den Vollzugsalltag in der Schweiz enthalten.
Wenn der Herr darin schon über seine U-Haft schreibt und den Tatvorwurf aus seiner Sicht schildert darf man auch hinzufügen, dass er anfangs Woche erstinstanzlich verurteilt wurde (noch keine Rechtskraft, nehme ich an):
https://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/erste-verhaftung-vor-50-jahren-notorischer-paedo-peter-zimmermann-79-vor-gericht-id15529929.html
Schon vor 20 Jahren lud er Minderjährige zu sich nach Hause ein, offerierte Alkohol und macht anzügliche Bemerkungen zu Jugendlichen in seiner Theatergruppe. Ich habe sie damals rechtzeitig gewarnt als mir die Ereignisse geschildert wurde. Anscheinend hatte er es besonders auf Ausreißer abgesehen, die frühzeitig von zu Hause weggelaufen sind oder sich sonst wie in einer Notsituation befanden.
Ob er dies nun in jüngster Zeit wiederholt hat kann ich nicht beurteilen.