Schweigen als Haftgrund
Das Regionaljournal Aargau Solothurn berichtet heute dies:
Ein Autofahrer, der auf der A1 bei Spreitenbach in einen tödlichen Unfall mit einem Motorradfahrer verwickelt war, wurde vom Bezirksamt in Untersuchungshaft gesetzt – dies, weil er sich weigerte, zum Unfallhergang Aussagen zu machen.
Der wahre Haftgrund ist natürlich Verdunkelungsgefahr, die allerdings kaum sehr leicht zu begründen sein wird.
😀 super Haftgrund!