Schweigepflicht gegenüber dem Mandanten?

Es ist bundesrechtswidrig, der Verteidigung Akteneinsicht zu gewähren, ihr aber unter Strafandrohung zu verbieten, die Klientschaft über den Inhalt zu orientieren (BGE 1B_474/2019 vom 06.05.2020, Publikation in der AS vorgesehen). Die entsprechende Verfügung hatte die Staatsanwaltschaft NE auf Art. 73 StPO stützen wollen.