Schweigepflicht gegenüber dem Mandanten?
Es ist bundesrechtswidrig, der Verteidigung Akteneinsicht zu gewähren, ihr aber unter Strafandrohung zu verbieten, die Klientschaft über den Inhalt zu orientieren (BGE 1B_474/2019 vom 06.05.2020, Publikation in der AS vorgesehen). Die entsprechende Verfügung hatte die Staatsanwaltschaft NE auf Art. 73 StPO stützen wollen.
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da bleibt man als in Deutschland tätiger Strafverteidiger einfach nur sprachlos, welche prozessualen Konstellationen in der Schweiz heute ernsthaft noch diskutiert werden müssen. wenigstens dürfen die Kollegen noch richtige Grundsatzurteile erstreiten.
@Herbert in anderen Fällen hat das Bundesgericht exakt das gleiche Vorgehen der StA gutgeheissen- dieser BGE hat gleichzeitig BGE gegenüber die die Einsicht in die Akten den Betroffenen total verweigern hingegen nicht den Anwälten. Der deep State in der CH Justiz ist in den Grundsatzurteilen kaum wegzukriegen-