Schweiz so brutal wie nie

Diese Woche ist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 erschienen. Diese kann man nüchtern lesen und interpretieren. Man kann sie aber auch so darstellen, dass man sich seines Lebens nicht mehr sicher sein dürfte (vgl. den Titel dieses Beitrags, den ich beim Blick gestohlen habe).

Wie jedes Jahr benützen die kantonalen Behörden die Zahlen, um zusätzliche Stellen für die Polizei zu fordern, deren erhöhte Präsenz angeblich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht (bei mir selbst ist es immer umgekehrt).

Was kaum je angesprochen wird ist die Frage, wie die PKS überhaupt zu interpretieren ist. Sie selbst sagt es wie folgt (Hervorhebungen durch mich):

Bei den Ergebnissen der PKS handelt es sich um eine indirekte, auf den polizeilich registrierten Straftaten basierende Messung der Kriminalität in der Schweiz. Daneben gibt es weitere Kriminalitätsindikatoren wie die Strafurteilsstatistiken der Erwachsenen und der Jugendlichen, die Strafvollzugsstatistik und Opferbefragungen. Die PKS umfasst also lediglich die ihr bekannt gewordenen Straftaten, auch Hellfeld genannt. Zur Dunkelziffer, d. h. die der Polizei nicht bekannte Kriminalität, enthält die PKS keine statistischen Daten. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss zudem berücksichtigt werden, dass das Anzeigeverhalten je nach Bereich, in dem die Straftat begangen wurde, stark variiert und sich auch die Ressourcen der kantonalen Polizeibehörden, die Richtlinien der Staatsanwaltschaften und Gesetzesänderungen auf die Anzeigequoten auswirken können.
Bei Vergleichen zwischen ähnlich grossen Raumeinheiten wie zum Beispiel Städten können zahlreiche Faktoren wie die geografische Lage oder das kulturelle und wirtschaftliche Angebot die Zahlen beeinflussen, weshalb die Beobachtung der regionalen Entwicklungen im Zeitverlauf aussagekräftigere Ergebnisse liefert. Darüber hinaus enthält die PKS keine Informationen über eingeleitete Justizverfahren; Freisprüche und Verfahrenseinstellungen werden somit in der Statistik nicht berücksichtigt. Auch kann die Beurteilung der Deliktart durch Staatsanwaltschaft und Gericht im weiteren Verfahrensverlauf von der anfänglichen Beurteilung durch die Polizei abweichen.
Sämtliche in dieser Publikation enthaltenen Ergebnisse basieren auf dem Stand der Datenbank von Mitte Februar 2023, sodass im vorliegenden Bericht alle im Vorjahr abgeschlossenen Fälle erfasst sind.

Sehr wichtig für die Interpretation ist auch Teil 5 der PKS (Methodisches Glossar). Was man unbedingt einmal analysieren sollte ist, was aus der PKS am Ende wird. Das könnte man mit Urteilsstatistiken versuchen, die aber ebenfalls mit grösster Vorsicht zu geniessen sind, insbesondere wegen der extrem fehleranfälligen Strafbefehlsverfahren.