Schweizerische StPO auf gutem Weg?

Gemäss einem Bericht der NZZ erwächst dem Entwurf zu einer schweizerischen StPO im Ständerat kaum Widerstand. Das ist zu begrüssen, aber es zeigen sich Entwicklungen in der öffentlich nicht geführten Diskussion, die besorgniserregend sind.

Nicht gerade für den Sachverstand der Kommission spricht etwa folgender Auszug aus dem Bericht:

Nicht zufrieden ist die Kommission dagegen mit der Regelungsdichte der Vorlage. So will sie namentlich darauf hinwirken, dass der Verlauf der Hauptverhandlung weniger detailliert vorgeschrieben wird als vom Bundesrat vorgeschlagen, damit die Prozesse beschleunigt und die Taten zügiger abgeurteilt werden.

Dass höhere Regelungsdichte zu längeren Verfahren führen würde, müsste allerdings noch bewiesen werden. Problematischer ist jedoch, dass der Effizienz offenbar vieles untergeordnet werden soll:

So sieht die neue Strafprozessordnung als Gegengewicht zur starken Staatsanwaltschaft ausgebaute Verteidigungsrechte vor, indem etwa eine festgenommene Person sofort einen Anwalt beiziehen kann. Bei den kantonalen Polizeikorps stösst dieser Vorschlag allerdings auf einige Skepsis.

Ja dann kann und darf er natürlich nicht realisiert werden, um nicht noch die Polizei zu verärgen.

In einem Punkt macht sich die Kommission falsche Vorstellungen, wenn sie glaubt, ein Strafverfolgungsmodell zu installieren, bei dem

die Staatsanwaltschaft von der polizeilichen Ermittlung über die Untersuchung und Anklageerhebung bis zur Vertretung vor Gericht alleine zuständig ist.

Ein Blick in die Kantone, die das Modell bereits kennen, wird die Vorstellung der Politiker widerlegen. Etwa im Kanton Solothurn, der das besagte Strafverfolgungsmodell bereits eingeführt hat, steht die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft von der polizeilichen Ermittlung bis zur Vertretung vor Gericht nur auf dem Papier. Die Polizei kümmert sich nicht darum und die Staatsanwaltschaft hat andere Probleme.