Selbstbelastungsfreiheit im Strassenverkehr

HRRS berichtet über EGMR No. 63207/00 vom 24.03.2005, Rieg c. Austria. Der Entscheid bestätigt im Wesentlichen EGMR No. 38544/97 vom 08.04.2004, Weh c. Austria.

Nach dieser Rechtsprechung “soll vor der Frage an einen Halter, dessen Fahrzeug bei der Begehung eines Verkehrsvergehens aufgezeichnet worden ist, ob er das Fahrzeug gefahren habe, nach den Umständen des Falles kein Schutz durch die Selbstbelastungsfreiheit bestehen, wenn keine formale Aufnahme eines Strafverfahrens gegen den Fahrer vorliegt” (Leitsatz HRRS).

S. dazu auch den Beitrag Kausalhaftung für Ordnungsbussen?.