Selbstherrlicher Justizvollzug
Im Kanton Zürich hatte das Obergericht neulich Gelegenheit, sich zum “Vollzug” eines seiner Urteile zu äussern und hat dabei mit Kritik an den Vollzugsbehörden nicht zurückgehalten.
Hier die beiden Artikel, die dazu in der NZZ erschienen sind:
Die Artikel beschreiben keinen Einzelfall. Tatsache ist, dass Richter Massnahmen anordnen, die mangels geeigneter Institutionen gar nicht vollzogen werden können. Und Tatsache ist auch, dass sich die Vollzugsbehörden wie im hier beschriebenen Fall die Diagnosen so zurechtlegen, dass sie zur vorgesehenen Behandlung / Institution passen. Hauptsache die bevorzugten Institutionen sind und bleiben schön ausgelastet.
Diagnosen, Gutachten und andere Testresultate werden bei allfälliger Unpässlichkeit schon seit jeher passend gemacht. Im Fall Walter B., der später via IV-Gelder die Psychiatrie Littenheid 26 Jahre lang quer-subventionierte, bis man ihn wegen Einsprachen von Psych-Ex endlich entliess, wurde dessen IQ zuerst auf 95 Punkte festgelegt. Damit hätte er 1972 aber nicht ins Behindertenheim Bühl gepasst, wie vom damals zuständigen Amt gewünscht. Deshalb wurde sein IQ neu vermessen, und siehe da, es kam ein nun passender oberster IQ von 72 Punkten heraus.