Selbstherrlicher Justizvollzug

Im Kanton Zürich hatte das Obergericht neulich Gelegenheit, sich zum “Vollzug” eines seiner Urteile zu äussern und hat dabei mit Kritik an den Vollzugsbehörden nicht zurückgehalten.

Hier die beiden Artikel, die dazu in der NZZ erschienen sind:

Die Artikel beschreiben keinen Einzelfall. Tatsache ist, dass Richter Massnahmen anordnen, die mangels geeigneter Institutionen gar nicht vollzogen werden können. Und Tatsache ist auch, dass sich die Vollzugsbehörden wie im hier beschriebenen Fall die Diagnosen so zurechtlegen, dass sie zur vorgesehenen Behandlung / Institution passen. Hauptsache die bevorzugten Institutionen sind und bleiben schön ausgelastet.