SIaG who? SIaG what?
SIaG steht für “Schengen-Informationsaustausch-Gesetz”, welches die Bundesversammlung mit dem
beschlossen hat.
Art. 7 Abs. 1 SIaG (Informationsaustausch ohne Ersuchen) lautet wie folgt:
Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stellen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der anderen Schengen-Staaten die Informationen nach Artikel 2, die für die Verhütung und Verfolgung der in Anhang 1 aufgezählten Straftaten von Bedeutung sein könnten, unaufgefordert zur Verfügung.
Wer sich dafür interessiert, lese den oben verlinkten Bundesbeschluss, der dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen soll.