SIaG who? SIaG what?

SIaG steht für  “Schengen-Informationsaustausch-Gesetz”, welches die Bundesversammlung mit dem

Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs
zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme
des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung
des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 12. Juni 2009

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) vom 12. Juni 2009

beschlossen hat.

Art. 7 Abs. 1 SIaG (Informationsaustausch ohne Ersuchen) lautet wie folgt:

Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stellen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der anderen Schengen-Staaten die Informationen nach Artikel 2, die für die Verhütung und Verfolgung der in Anhang 1 aufgezählten Straftaten von Bedeutung sein könnten, unaufgefordert zur Verfügung.

Wer sich dafür interessiert, lese den oben verlinkten Bundesbeschluss, der dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen soll.